Augen auf beim Sonnenbrillenkauf

Der richtige Durchblick macht’s

Warum die Augen Schutz vor UV-Licht benötigen
Trifft zu helles Licht unvorhergesehen in das Auge und auf die lichtempfindliche Netzhaut, tritt möglicherweise ein Blendeffekt ein. Für eine gewisse Zeit kann nicht mehr richtig gesehen werden, wodurch sich das Unfallrisiko erhöht. Schweißer und Skifahrern kennen das sog. „Verblitzen“ oder die „Schneeblindheit“, wobei es durch die UV-Strahlung der künstlichen oder natürlichen Lichtquelle zu Gewebeschäden der Hornhaut mit starken Schmerzen und Augentränen kommen kann. Auch eine Trübung der Augenlinse (Katarakt, Grauer Star) oder eine Schädigung der Netzhaut können durch UV-Licht bedingt werden.
 
Wirksame, gegen UV-Licht schützende Sonnenbrillen sind je nach Wetterbedingungen daher unerlässlich für alle, die im Freien arbeiten, anderweitig aktiv sind oder ihre Augen vor Blendung und UV-Strahlung schützen müssen.
 
Gefährdung durch blaues Licht und infrarote Strahlung der Sonne
Wenn die auf die Erde auftreffende Sonnenstrahlung unter Anwendung der gegenwärtig verwendeten Grenzwerte beurteilt wird, ist selbst unter extremen Bestrahlungsbedingungen - mit Ausnahme von Schneeflächen - keine akute Gefährdung (Schädigung von Augenlinse und Netzhaut) durch den blauen Anteil oder den infraroten Anteil der Strahlung zu erwarten. Deshalb enthalten die Normen EN 172 und EN 1836 für Sonnenbrillen hierfür keine verbindlichen Festlegungen. Ob nicht doch ein Langzeitrisiko besteht, bleibt umstritten. Um eine korrekte Beschreibung der Dämpfung des blauen Lichts durch Sonnenschutzfilter zu ermöglichen, wird der Transmissionsgrad des blauen und infraroten Lichts von einigen Herstellern zusätzlich angegeben.
 
Wie erkenne ich eine gute Sonnenbrille?
Gute Sonnenbrillen zeichnen sich durch ihre Kennzeichnung und Kundeninformation aus (EU-Richtlinie). Neben dem obligatorischen CE-Zeichen müssen Sonnenbrillen mit Informationen über die Filterkategorie, den Anwendungsbereich, die Art des Filters und die Lichtdurchlässigkeit versehen sein.
 
Sonnenbrillen für den Privatgebrauch sollten die DIN EN 1836 erfüllen. Die Sonnenbrillen für den gewerblichen Bereich nach DIN EN 172 erfüllen zusätzlich die Grundanforderungen an eine Schutzbrille, wie z. B. Schutz vor Spänen etc. Die Brillen sollten mit diesen Normen gekennzeichnet sein, wodurch der Hersteller bestätigt, dass sein Produkt den in Europa gültigen Qualitäts-Mindestanforderungen entspricht (s. a. BGR 192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“). Außerdem gehören Tipps zur Reinigung und Pflege sowie der Warnhinweis, nicht direkt in die Sonne zu schauen, zu einer vollständig gekennzeichneten Sonnenbrille.


Filterkategorien
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Anwendungsfelder
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Farbe der Gläser
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Erfahrungen und Tests haben gezeigt, dass die Kennzeichnung leider nicht immer zutreffend ist. Umso wichtiger ist eine gute Beratung durch den Optiker, der ggf. mit einem Radiometer den UV-Schutz der Brille überprüfen kann.
 
Woran Sie auch noch denken sollten!
Tragekomfort:  
Eine Sonnenbrille soll nicht nur die Augen vor UV-Licht schützen, sondern dient oft auch als modisches Accessoire. Form, Fassung und Anpassung sollten auf den Träger abgestimmt und angepasst sein. Natürlich darf die Brille nicht drücken. Dies kann der Optiker auch noch nach dem Kauf meist korrigieren.
 
Seitlich einfallendes Streulicht:  
Gläser sollten nah am Auge sitzen, das Auge vollständig bedecken und ggf. auch vor seitlich einfallendem Licht schützen durch ihre Form und Anpassung.
 
Allergien:  
Metallgestelle sollten nickelfrei sein. Billige Metallgestelle geben häufig unzulässige Mengen an Nickel ab.
 
Gläser:  
Ein gutes Glas zeigt keine Blasen, Schlieren oder Einschlüsse und darf bei leichtem Druck durch den Finger nicht nachgeben. Gegenstände sollten unverzerrt dargestellt werden.  



Tipps zum Sonnenbrillenkauf:
 
1. Ist die CE-Kennzeichnung vorhanden?
 
2. Sind Name und Anschrift des Herstellers mit Sitz in der EU angegeben?
 
3. Ist die Filterkategorie nach DIN EN 1836 (CAT 0-4) angegeben?
 
4. Falls die Sonnenbrille Gläser der Kategorie 4 besetzt: Ist die Warnung „Nicht verkehrstauglich“ oder ein entsprechendes Symbol vorhanden?
 
5. Ist der Warnhinweis „Nicht für den direkten Blick in die Sonne“ vorhanden?
 
6. Sind Hinweise zur Pflege u. Reinigung genannt?
 
Diese Informationen sollten direkt an der Brille oder an der Verpackung angebracht sein.

Weiter Informationen finden Sie auch in der Broschüre der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) „Sonnenbrillen - Augen auf beim Brillenkauf“. Sie steht kostenlos im Internet zum Herunterladen bereit: www.baua.de/de/Publikationen/Faltblaetter/F9.html
 
Martin Brose
Susanne Bonnemann
 
Diesen Artikel lesen Sie auch in Brücke 4/2010.