Aus Unfällen lernen: Beim Kontrollgang nach Ursache für Öltropfen gesucht

Arbeitsauftrag: Ein Netzbetreiber hatte eine monatliche Sichtkontrolle aller Schaltanlagen vorgesehen. Dieser Kontrollgang durch die Schaltanlagen war einem Betriebselektriker übertragen worden. Er sollte die Anlagen besichtigen und entsprechende Mängel dokumentieren. Eine Fehlersuche bzw. eine Störungsbeseitigung waren ausdrücklich nicht Bestandteil seines Auftrages.

Unfallhergang:  
Am Unfalltag besichtigte der Betriebselektriker mehrere Schaltanlagen. Dabei bemerkte er in einer 20 kV-Schaltzelle unterhalb des Leistungsschalters einen Ölfleck. Er nahm einen Vierkantschlüssel, um die Gittertür zu öffnen und mit der linken Hand an die tropfende Stelle zu kommen. Die blanke Schraube, welche er dann als „Leckstelle“ lokalisierte und berühren wollte, stand aber auf 20 kV-Hochspannung. So verursachte er einen Erdschluss und einen Kurzschluss zu einer weiteren Phase über den Arm. Der entstandene Lichtbogen schleuderte ihn vermutlich aus der Zelle heraus. Völlig benommen ging er dann noch aus eigener Kraft aus der Schaltanlage heraus. Sein zufällig auf dem Gelände anwesender Kollege bemerkte den Knall und verständigte sofort den Notarzt. Der Elektriker zog sich durch den Lichtbogen schwere Verbrennungen an der linken Hand, dem linkem Arm und im Gesicht zu.  
 
Unfallanalyse:  
Der Betriebselektriker hat ohne Auftrag gehandelt. Es war klar geregelt, dass sein Kontrollgang ohne das Öffnen der Schaltfeldtüren erfolgen sollte. Unerklärlicherweise wollte er jedoch die genaue Fehlerursache finden, offenbar ohne sich über die elektrischen Gefahren bewusst zu sein – und das trotz seiner mehrjährigen Berufspraxis. Er griff mit der ungeschützten Hand in die 20 kV-Anlage und drang dabei in die Gefahrenzone der aktiven Teile ein. Der Betriebselektriker verstieß damit klar gegen die Festlegungen zum "Arbeiten in der Nähe" nach § 6 und 7 der BGV A3.  
 

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