Aus Unfällen lernen: Schwere Verbrennungen nach Verpuffung bei Arbeiten im Hausanschlussbereich

An einer PE-ummantelten Stahl-Hausanschlussleitung (DN 50, 45 mbar), welche zur Stilllegung vorgesehen war, sollte ein ca. 1 Meter langes Teilstück direkt hinter dem T-Stück an der Hauptleitung herausgetrennt werden. Nachdem die Ummantelung an den vorgesehenen Trennstellen mittels Flüssiggas-Handbrenner erwärmt und mechanisch entfernt worden war, erfolgte nach dem Abkühlen das Herstellen einer elektrischen Überbrückung zum Potentialausgleich und der erste Trennschnitt mittels Rohrabschneider in der Nähe des T-Stücks.

Um anschließend die Trennstelle während des zweiten Schnittes provisorisch mit Kunststoff-Dichtband abzudichten, befanden sich zum Unfallzeitpunkt zwei Gasmonteure in der Baugrube, von denen einer Hilfestellung gab. Eine besondere Schwierigkeit ergab sich hierbei aus dem Umstand, dass die Hausanschlussleitung mechanisch unter Spannung stand und somit nur mit einiger Mühe an der Trennstelle von Hand zentriert werden konnte. Vor dem provisorischen Verschließen der Leitung war dadurch bereits so viel Gas ausgeströmt, so dass sich eine größere Menge an zündfähigem Gas-Luft-Gemisch (die Zündgrenzen von Erdgas H liegen bei ca. UEG 4 Volumenprozent und OEG 16 Volumenprozent) in der Baugrube ausbreiten und sich an einer in der Nähe befindlichen Zündquelle entzünden konnte. Als Zündursache könnte der zuvor für die Abmantelung verwendete Flüssiggasbrenner in Frage kommen, welcher sich nach dem Unfall noch direkt am Baugrubenrand abgelegt fand, wenn dieser versehentlich mit kleiner Flamme brannte. Beide Monteure konnten sich über eine vorhandene Leiter aus der Baugrube retten. Sie erlitten Verbrennungen zweiten Grades im Kopfbereich, die stationär in einer der BG Unfallkliniken behandelt werden mussten. 


Schlussfolgerungen:
Grundsätzlich muss bei Arbeiten unter kontrollierter Gasausströmung der Zeitraum möglichst kurz sein, in dem die Gasleitung offen steht, um die austretende Gasmenge gering zu halten. Alle Zündquellen sind für die Dauer der Arbeiten, auch wie in diesem Fall der noch brennende Flüssiggasbrenner oben am Rand der Baugrube, zu vermeiden. Insbesondere die Aufsicht, aber auch die in der Baugrube an der Gasleitung tätigen Mitarbeiter  haben darauf zu achten, dass im gefährdeten Bereich keine Zündquellen vorhanden sind. Die mit der Aufsicht betraute Person muss geeignet, zuverlässig und besonders unterwiesen sein. Die Aufsichtsfunktion ist schriftlich zu dokumentieren. Sie muss bei einem Gasbrand in der Lage sein, zur Personenrettung den Brand unverzüglich zu löschen (zwei PG 12 sind am Baugrubenrand griffbereit vorzuhalten). Im Falle eines Brandes muss ein schnelles Verlassen der Baugrube möglich sein. Hierfür sind Fluchtwege in ausreichender Anzahl vorzusehen. Eine Leiter reicht in der Regel zur Flucht nicht, wenn sich zwei oder mehr Personen in der Baugrube aufhalten.

Ein sicheres Arbeiten gegenüber dem Arbeiten unter kontrollierter Gasausströmung (Arbeitsverfahren mit erhöhter Gefährdung) ist durch den Einsatz von Arbeitsverfahren mit geringer Gefährdung möglich. Hiermit wird erreicht, dass beim Anbohren, Absperren oder Trennen von Gasleitungen der Austritt von Gas im unmittelbaren Arbeitsbereich weitestgehend vermieden bzw. auf ein Minimum reduziert wird. Auch für Arbeiten an Gas-Hausanschlussleitungen sind geeignete Arbeitsverfahren verfügbar. Die berufsgenossenschaftliche Regel DGUV 100-500 (ehem. BGR 500), Kapitel 2.31 „Arbeiten an Gasleitungen“ beschreibt viele Arbeitsverfahren mit geringer Gefährdung für Arbeiten an Versorgungs- und Hausanschlussleitungen.

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