Aus Unfällen lernen: Unfall bei Rohrleitungsbauarbeiten in einem Wassergewinnungsgebiet

In einem Gewinnungsgebiet war an einer Wassertransportleitung ein Wasserverlust festgestellt und die Schadensstelle am Rohr grob geortet worden. Am Unfalltag sollte die Schadensstelle aufgegraben und das Rohr repariert werden. Das Rohr sollte entsprechend den vorliegenden Plänen in ca. 2 Meter Tiefe liegen. Beim Untergrund handelte es sich um einen steifen, bindigen Boden. Die Arbeiten wurden von drei Mitarbeitern mit Hilfe eines Baggers durchgeführt.

Unfallhergang
Am Unfalltag wurde ein Graben mit dem Bagger ausgehoben. Der Graben war zunächst durch eine für die Bodenart ausreichende Abböschung gesichert worden. Entgegen den Angaben in den Plänen lag die Leitung in einer Tiefe von ca. 4 Metern. Das Gelände war im Bereich der Schadensstelle aufgeschüttet worden, was nicht in den Plänen verzeichnet war. Wegen der größeren Tiefe und der begrenzten Reichweite des Baggers musste der Böschungswinkel deutlich steiler gewählt werden. Darüber hinaus wurde der Aushub nun unmittelbar am Grabenrand und nicht wie vorher in sicherem Abstand gelagert. Als die Leitung frei war, stieg ein Mitarbeiter hinab, um den Schaden zu beheben. Zu diesem Zeitpunkt rutschte der Grabenrand mit dem abgelagerten Aushub in den Graben und begrub den Mitarbeiter unter sich. Der Graben wurde an dieser Stelle nahezu vollständig verfüllt. Verzweifelt versuchten die beiden anderen Mitarbeiter den Kollegen mit Bagger und Handschaufel freizugraben, was ihnen schließlich auch gelang. Wie durch ein Wunder überlebte der Mann diesen Unfall nahezu unverletzt. 


Was wurde hier falsch gemacht?
Die Arbeiten waren ursprünglich sicher geplant und vorbereitet worden. Leider weichen bei Tiefbauarbeiten die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort oft von den Plänen ab und erfordern eine Anpassung der geplanten Arbeiten. Bei der Anpassung darf die Sicherheit der Arbeiter vor Ort nicht vernachlässigt werden. Im vorliegenden Fall hätte man den Böschungswinkel nicht vergrößern und den Aushub nicht unmittelbar am Grabenrand ablagern dürfen. Man hätte stattdessen die Arbeiten unterbrechen und einen Bagger mit größerer Reichweite beschaffen oder geeigneten Verbau einsetzen müssen. Der Schutzengel des verschütteten Mitarbeiters verrichtete an diesem Tag Schwerstarbeit: Der Mann hätte von den Erdmassen zerquetscht werden oder ersticken können. Er hätte vom Bagger zerfetzt oder von der Handschaufel schwer oder tödlich verletzt werden können.

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