Aus Unfällen lernen: Gebe Lauge nicht in Säure, sonst entsteht das Ungeheure...

Beim Entleeren eines Gebindes mit ätzender Flüssigkeit wird versehentlich Lauge in Säure gegossen und damit eine heftige chemische Reaktion in Gang gesetzt.

Ein Mitarbeiter einer Wäscherei sollte einen geleerten Kanister mit Ameisensäure gegen einen vollen Kanister austauschen. Dabei trug er eine Schutzbrille, nicht jedoch die vom Betrieb zur Verfügung gestellten Schutzhandschuhe.

Wer schon einmal mit Sauglanzen gearbeitet hat, weiß, dass verfahrensbedingt ein Rest Flüssigkeit im Behälter verbleibt. Als der Mitarbeiter diesen Rest in den vollen Kanister goss, kam es zu einer heftigen chemischen Reaktion. Es war versehentlich ein Kanister mit Chlorbleichlauge bereitgestellt worden. Durch die verspritzende Flüssigkeit erlitt der Mitarbeiter Verätzungen an den Unterarmen.

Maßnahmen zur Unfallverhütung

Chlorbleichlauge und Ameisensäure sind leicht zu verwechseln, da sie in gleich aussehenden Gebinden aufbewahrt werden und beide mit dem Piktogramm für ätzende Stoffe gekennzeichnet sind. Wird die alkalische Chlorbleichlauge (Natriumhypochlorit-Lösung) versehentlich mit Säuren zusammen gebracht, entsteht unter Hitzeentwicklung und Aufschäumen giftiges Chlorgas. Drei Sicherheitsmaßnahmen:

  • Gebinde mitsamt der Flüssigkeitsreste an den Hersteller zurückgegeben; das Entleeren der Kanister entfällt.
  • Die bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung muss bei jeder Tätigkeit mit ätzenden Gefahrstoffen getragen werden.
  • Die Beschäftigten über die Verwechslungsgefahr von Säuren und Chlorbleichlauge regelmäßig unterweisen.

Kontakt:

  • Webcode: 15376951
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