Aus Unfällen lernen: Demontage des Berührungsschutzes führte zu Störlichtbogenunfall

Ein Drittel aller dem Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle gemeldeten Unfälle geschehen an Schaltanlagen. Dabei treten gehäuft Stromunfälle an NH-Verteilungen auf.

Arbeitsauftrag:
Zwei Elektromonteure wurden beauftragt, umfangreiche Umbauten an einer NHHauptverteilung vorzunehmen.

Unfallhergang:
Aus Platzgründen entfernten die beiden Monteure die Metalltür des Verteilerschrankes. Sie mussten die drei Türscharniere entfernen. Die Abdeckung der auf der Scharnierseite befindlichen NH-Leiste behinderte ebenfalls ihre Arbeiten und wurde deshalb auch abgenommen. Ein Berührungsschutz war somit weitestgehend aufgehoben. Einer der Monteure versuchte dann, mit einer unisolierten Ratsche die Verschraubung auf der Schrankinnenseite zu entfernen. Dabei rutschte er ab und löste zwischen einem Anschluss des Sicherungsunterteiles und dem geerdeten Schrank einen Kurzschluss aus. Der so verunglückte Monteur erlitt durch den ausgelösten Störlichtbogen schwere Verbrennungen.

Unfallanalyse:
Die oben beschriebenen Arbeiten sind den „Arbeiten in der Nähe“ zuzuordnen. Der § 7 der BGV A3 fordert, dass entweder „die aktiven Teile für die Dauer der Arbeiten ... durch Abdeckungen ... geschützt worden sind oder … die zulässigen Annäherungen nicht unterschritten werden.“ Der verunglückte Monteur hatte jedoch trotz der geringen Abstände keine Abdeckung vorgenommen. Hierin liegt die Hauptursache für den schweren Unfall.

  • Webcode: 14390304
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