Aus Unfällen lernen: Gefahr durch die beschädigte Isolierung unterschätzt

Monteur stürzte durch Körperdurchströmung von einem Holzmast und zog sich eine Fraktur der Lendenwirbelsäule zu.

Arbeitsauftrag:
Beim Tausch einer unisolierten NS-Freileitung gegen eine isolierte wurde die Isolierung an einigen Stellen so stark beschädigt, dass der Leiter blank lag. Aus Zeitgründen konnte das beschädigte Stück nicht sofort, sondern erst einige Monate später gewechselt werden. Das Auswechseln des beschädigten Leitungsteils nahm die gleiche dreiköpfige Arbeitsgruppe des Netzbetreibers vor, die auch die vorhergehenden Arbeiten ausgeführt hatte. Für die Reparaturarbeiten sollte die NS-Freileitung freigeschaltet werden.

Unfallhergang:
Die Freischaltung war auf nur eine Stunde bemessen, da über den beschädigten Abzweig auch eine Gaststätte versorgt wurde. Die drei Monteure begannen deshalb schon vor Beginn der Abschaltung mit ihren Vorarbeiten. Ohne ausdrücklichen Auftrag stieg einer der Monteure mit Steigeisen auf den Holzmast, um einen provisorischen Seilanker am Mast zu befestigen. Ihm war bekannt, dass noch nicht freigeschaltet war und dass sich Isolationsschäden in der Nähe des Mastes befanden. Beim Herabsteigen vom Mast berührte er unbeabsichtigt mit der Hand eine blanke Stelle der beschädigten Freileitung. Es kam zu einer Körperdurchströmung zwischen dem Außenleiter und dem am Anker befestigten Stahlseil. Der bei der Montage einsetzende Regen wirkte sich ungünstig auf den Unfallverlauf aus. Durch die plötzliche Verkrampfung des Körpers hängten sich die Steigeisen aus und der Verunglückte rutschte am Mast nach unten. Der Aufprall auf den Boden verursachte eine Fraktur der Lendenwirbelsäule.

Unfallanalyse:
Bedingt durch die knapp bemessene Abschaltzeit wollten die drei Monteure die Arbeitsstelle möglichst gut vorbereiten. Dabei unterschätzte der Verunfallte die Gefahr einer Körperdurchströmung durch das beschädigte Leiterseil. Die Regeln für das Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile nach § 7 BGV A3 wurden nicht eingehalten. Da nicht bis zur Freischaltung gewartet wurde, hätte zumindest die Freileitung in der Nähe des Mastes abgedeckt werden müssen.

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