Dienstleister

Bei der Bestellung von externen Dienstleistern ist darauf zu achten, dass die Bestimmungen in der DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) §§ 5 (Vergabe von Aufträgen) und 6 (Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen) beachtet werden.

Der Dienstleister hat eine Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungsnachweise vorzuhalten und sicher zu stellen, dass nur geprüfte Arbeitsmittelund Geräte verwendet werden.

Wenn die Arbeiten des Dienstleisters die Mitarbeiter der Produktionsfirma gefährden können, ist vor Beginn der Arbeit eine Gefährdungsbeurteilung einzufordern (z. B. Stunts, Spezialeffekte, Tiere, etc.). Die Gefährdungsbeurteilungen aller Beteiligten müssen abgestimmt werden.
Bei den Bereichen "Maske", "Kostüm", "Szenenbild" und "Spezialeffekte" ist im Umgang mit Gefahrstoffen darauf zu achten, dass die Gefährdung beurteilt und die Schutzmaßnahmen festgelegt wurden. Ggf. ist ein Koordinator zu bestellen. Beim Catering ist zusätzlich auf die Einhaltung der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) zu achten und es sind entsprechende Qualifikationsnachweise und Unterweisungsdokumente einzufordern.
  • Webcode: 15975645
Diesen Beitrag teilen