Absturzgefahren, Gefahrstellen, Stolpern, Rutschen, Stürzen

Einen Unfallschwerpunkt in abwassertechnischen Anlagen – etwa ein Drittel aller meldepflichtigen Unfälle – stellen Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (SRS-Unfälle) dar.

Auf Verkehrswegen im Freien bestehen vor allem witterungsbedingte Gefährdungen, etwa durch Nässe, Eis und Schnee oder unzureichende Beleuchtung. Häufig finden sich auch Stolperstellen auf Verkehrswegen, z. B. verursacht durch

  • bauliche Setzungen,
  • provisorisch  verlegte  Leitungen   und Schläuche,
  • nicht  bündig  aufliegende  Gitterroste oder Schachtabdeckungen.

In  Betriebsräumen mit  Rechenanlagen, Zentrifugen, Pressen und Pumpen besteht häufig Rutschgefahr durch Verunreinigungen mit Wasser, Schlamm oder Fett.

An Arbeitsplätzen im Freien  kann Absturzgefahr bestehen, weil etwa an Montageöffnungen, Schächten, Becken oder Gerinnen mit fehlenden Geländern oder Abdeckungen gearbeitet wird.

In der DGUV Vorschrift 21 (früher: BGV C5) „Abwassertechnische Anlagen“ werden sicherheitstechnische Anforderungen an Verkehrswege  und Arbeitsplätze von abwassertechnischen Anlagen genannt, um SRS-Unfälle und andere Unfallrisiken und Belastungen zu vermeiden.

Gefährdungen  durch Quetsch-, Scher- und  Einzugsstellen finden  sich  häufig an unzureichend gesicherten bewegten Maschinenteilen, z. B. an Rechenanlagen, Räumerbrücken,   Pressen  für   Rechengut und Schlamm. Dies gilt  vor allem, wenn Abdeckungen zu Reinigungsarbeiten oder zur Störungsbeseitigung entfernt werden. Insbesondere an  automatisch anlaufenden Maschinen darf nicht ohne Sicherungsmaßnahmen wie Freischalten und  gegen Wiedereinschalten gesichert gearbeitet werden.

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