Elektrische Anlagen, Arbeiten in feuchten Räumen

Gefährdungen durch elektrischen Strom können bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung elektrischer Geräte bzw. Verwendung ungeeigneter Geräte für den Einsatzbereich auftreten.

Erhöhte elektrische Gefährdung besteht immer dann, wenn Räume feucht und nass, eng und leitfähig sind wie z. B.

  • Schächte,
  • Kanäle
  • Stahlkonstruktionen wie Stege, Podeste und Brücken sowie
  • Betriebsräume mit  kompakt gebauten Anlageteilen wie Pumpenkeller.

In diesen Bereichen dürfen elektrische Betriebsmittel nur mit Kleinspannung bzw. Schutztrennung betrieben werden. Weitere Informationen enthält  die DGUV Information 203-004  (früher: BGI 594) „Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung“.
Arbeiten an elektrischen Anlagen wie z. B. Schaltschränken, Trafostationen u.a. gehören grundsätzlich in die Hände von Elektrofachkräften. Bestimmte Arbeiten an Anlagen bis 1.000 Volt dürfen aber auch von Fachkräften  für Abwassertechnik und elektrotechnisch unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht ausgeführt werden. Um die elektrische Sicherheit weiter zu erhöhen, sind zudem regelmäßig

  • Prüfungen aller  elektrischen Anlagen und Geräte
    sowie
  • die Einbeziehung aller Metallteile wie Geländer, Rohrleitungen und Behälter in den Potentialausgleich erforderlich.
  • Webcode: 15822017
Diesen Beitrag teilen