Gefahrstoffe

Bei der Abwasserreinigung werden Gefahrstoffe wie Fällungs- und Flockungsmittel sowie weitere Betriebshilfsstoffe eingesetzt. Bei Kontroll- und Wartungsarbeiten vor allem an den Lager- und Dosieranlagen dieser Stoffe können Gefährdungen auftreten.

Denn bei den eingesetzten Stoffen wie z. B. Eisen(III)-chlorid oder Polymerlösungen handelt es sich meist um ätzende oder gesundheitsgefährliche Stoffe. Deshalb muss der Unternehmer für diese Arbeiten  Betriebsanweisungen erstellen. Mit diesen müssen die Beschäftigten mindestens einmal jährlich über die Gefahren und Schutzmaßnahmen, etwa die Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sowie Erste Hilfe-Maßnahmen, unterwiesen werden.
In umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen wie Schächten, Kanälen und anderen unterirdischen Bauwerken oder Behältern müssen die Beschäftigten mit  dem Auftreten gesundheitsgefährlicher Atmosphäre rechnen. Durch Fäulnisprozesse entsteht das sehr giftige Gas Schwefelwasserstoff  (H2S), darüber hinaus Kohlendioxid  (CO2), Methan (CH4), und es tritt Sauerstoffmangel auf.
Durch unzulässige Einleitungen oder undichte Systeme können ebenfalls Gefahrstoffe eindringen. Aufgrund des hohen Gefährdungspotentials ist das Einsteigen und Arbeiten in umschlossenen Räumen nur bei  Einhaltung der Sicherungsmaßnahmen nach der DGUV  Regel  103-003 (früher: BGR  126) „Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen“ zulässig.

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