Betreiberqualifikation

Mit der TRGS 529 werden erstmals klare Anforderungen an den Erwerb von Fachkunde gestellt. Jeder Unternehmer muss hier bestimmte Pflichten erfüllen. Hilfestellung geben u.a. Fachkundelehrgänge, die von mehreren Stellen angeboten werden.

Fachkunde nach TRGS 529

In Biogasanlagen, in denen Tätigkeiten im Sinne der TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ verrichtet werden, muss der Unternehmer zwei „Verantwortliche Personen“ (Fachkundige gemäß § 2 Abs. 13 Gefahrstoffverordnung) beauftragen.

Die Qualifikation der Verantwortlichen Personen muss den Anforderungen gemäß Nr. 7.2 der TRGS 529 genügen. Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde müssen die Verantwortlichen Personen in Abständen von vier Jahren an Fortbildungsmaßnahmen, in denen Inhalte gemäß Anlage 3 der TRGS 529 vermittelt werden, teilnehmen.

Ziel ist es, den Kenntnisstand über branchenspezifische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen - insbesondere in kleinen und kleinsten Unternehmen - mittel- bis langfristig signifikant zu erhöhen.

 

Seminarangebot der BG ETEM

Mitgliedsunternehmen der BG ETEM können das Seminar "Sicherheit und Gesundheitsschutz in Biogasanlagen" belegen. Darüber hinaus steht den Mitgliedsunternehmen ein breites Seminarangebot in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten an Gasleitungen, in Gasversorgungsanlagen und an Gashochdruckleitungen zur Verfügung.

Bitte besuchen Sie die Seminardatenbank der BG ETEM und geben als Suchbegriff "Gas" ein.

 

Externe Anbieter

Biogasanlagenbetreiber können bundesweit auf ein vielfältiges Bildungsangebot zurückgreifen. Ein großer Teil der Schulungsaktivitäten wird zurzeit im Schulungsverbund Biogas (Träger: DVGW, DWA, Fachverband Biogas) gebündelt.

Fachartikel „Rechtlich verbindliche Qualifizierungsvorgaben für Biogasanlagenbetreiber durch die TRGS 529“
(Stand: Ausgabe 02.2015 des Biogas-Journals, Herausgeber: Fachverband Biogas e.V.)

  • Webcode: 15168640
Diesen Beitrag teilen