Gefahrstoffe (außer Biogas)

In Biogasanlagen werden zahlreiche Gefahrstoffe eingesetzt. Aufgrund der z.T. besonders gefährlichen Eigenschaften ist ein besonderes Augenmerk auf die in vielen Biogasanlagen eingesetzten Zusatz- und Hilfsstoffe zu richten.

Bei der Biogasherstellung wird ein breites Spektrum von Gefahrstoffen verwendet bzw. können Gefahrstoffe auch bei bestimmten Betriebsweisen auftreten.

Die Anlagen 1 und 2 der TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ enthalten eine Übersicht über in Biogasanlagen häufig verwendete bzw. auftretende Gefahrstoffe sowie über Tätigkeiten, bei denen Beschäftigten gegenüber Gefahrstoffen exponiert sind.

Aufgrund der besonderen gefährlichen Eigenschaften ist auf die als Zusatz- und Hilfsstoffe eingesetzten, sogenannten Spurenelemente-Präparate ein besonderes Augenmerk zu richten.

Gefahrstoffe können über folgende Wege in den Körper aufgenommen werden:

  • Einatmen (Gase, Dämpfe, Rauche, Stäube, Aerosole),
  • Verschlucken (Stäube und Flüssigkeiten),
  • Kontakt zur bzw. Aufnahme über die Haut (Stäube und Flüssigkeiten).

 Die gesundheitsschädigende Wirkung eines Gefahrstoffes ist abhängig von:

  • der Menge bzw. der Dosis,
  • den spezifischen Gefahrstoffeigenschaften,
  • der individuellen Empfindlichkeit des Geschädigten.

 Beispiele für Wirkungen sind:

  • akute / chronische Vergiftungen,
  • allergische Reaktionen (Haut, Atemwege),
  • Abnutzungsdermatosen (Haut),
  • Tumorentstehung.

 

Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Gefährdungsbeurteilung, Informationsbeschaffung und Substitutionsprüfung

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber die Gefährdung der Beschäftigten durch die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vor Aufnahme der Tätigkeit zu beurteilen.

Grundlage für eine umfassende Gefährdungsbeurteilung ist das Sicherheitsdatenblatt, welches bei der erstmaligen Lieferung eines Gefahrstoffs kostenlos vom Inverkehrbringer zur Verfügung gestellt werden muss. Das Sicherheitsdatenblatt ist dazu bestimmt, dem Verwender insbesondere die beim Umgang mit dem Gefahrstoff auftretenden Gefährdungen sowie Empfehlungen für den sicheren Umgang aufzuzeigen.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss für alle Gefahrstoffe eine Substitutionsprüfung (d.h. Reduzierung der gefährlichen Eigenschaften und/oder Reduzierung des Freisetzungspotentials) durchgeführt werden.

Bei der Durchführung der Substitutionsprüfung für Zusatz- und Hilfsstoffe müssen die Anforderungen aus Nr. 3.2.2 der TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas beachtet werden.

Schutzmaßnahmen

Im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber technische und organisatorische Schutzmaßnahmen festlegen und umsetzen. Die Maßnahmen sind in der TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ beschrieben. Wichtige, grundlegende Maßnahmen sind z.B.:

  • Arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten (siehe Grundlagen Arbeitsschutz "Arbeitsmedizinische Vorsorge"),
  • Veranlassung von Pflichtvorsorge oder Angebotsvorsorge für bestimmte Gefahrstoffe oder Tätigkeiten,
  • Erarbeiten von Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen,
  • Kennzeichnung von Gefahrstoffen,
  • Führen eines Verzeichnisses der in der Biogasanlage verwendeten Gefahrstoffe,
  • Unterweisung der Beschäftigten,
  • Bereitstellen von persönlicher Schutzausrüstung,
  • Veranlassen von Hygienemaßnahmen
    -      Reinigen von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln und Sozialräumen,
    -      Bereitstellen von Waschgelegenheiten,
    -      Bereitstellen zur getrennten Aufbewahrung von Privatkleidung und Arbeitskleidung bzw. persönlicher Schutzausrüstung,
    -      Organisation der Reinigung von Arbeitskleidung und persönlicher Schutzausrüstung.

 

Regelwerk

Die Maßnahmen zur Verhütung von beruflichen Erkrankungen durch Gefahrstoffe sind in der Gefahrstoffverordnung geregelt.

Bei der Umsetzung der in der TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ beschriebenen Maßnahmen ist davon auszugehen, dass die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung erfüllt sind (Vermutungswirkung).

 

Handlungshilfen und weiterführende Informationen 

Merkblatt zum Einsatz von Spurenelementen in Biogasanlagen
(Stand: März 2015, Herausgeber: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)

Weiterführende Informationen können in folgenden Portalen eingesehen und heruntergeladen werden:  

Gefahrstoffinformationssystem Chemie GISCHEM

Gestis-Stoffdatenbank - Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Fachartikel „Die neue TRGS 529 Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“
Stand: Technische Sicherheit Bd. 5 (2015) Nr. 4 - April (www.technischesicherheit.de)
Herausgeber: Springer-VDI-Verlag GmbH & Co. KG

Fachartikel "Im Fahrsilo - Gefährdung durch Gase"
(LSV Kompakt, Ausgabe 03/2015)

 

  • Webcode: 15605008
Diesen Beitrag teilen