Fernwärmeverteilung

Fernwärmeverteilungsanlagen dienen der Versorgung von Verbraucheranlagen mit Wärme und werden bestimmungsgemäß zum Transport, zur Übertragung und Speicherung der Wärmeträger Heizwasser oder Dampf verwendet. In der Regel erstrecken sie sich von der ersten Absperrarmatur hinter der Wärmeübertragung der Fernwärmeerzeugungsanlage bis zur Übergabestelle zur Verbraucheranlage. Fernwärmeverteilungsanlagen können aus Hauptleitungen, Verteilleitungen, Hausanschlussleitungen sowie Hausstationen (Übergabestationen zum Verbraucher und Hauszentrale) bestehen.

In diesem Abschnitt werden ausschließlich Fernwärmeverteilungsanlagen als Bestandteil der Fernwärmeversorgung behandelt. Diese unterliegen der DGUV Regel 103‑002 "Fernwärmeverteilungsanlagen" (bisher: BGR/GUV‑R 119).

Der Betrieb von Fernwärmeverteilungsanlagen umfasst im Wesentlichen Arbeiten im Rahmen der Instandhaltung (d.h. Inspektion, Wartung und Instandsetzung). Ebenso werden der Probebetrieb sowie die Erweiterung oder Errichtung von Anlagen oder Anlagenteilen ohne vorherige Außerbetriebnahme dem Betrieb zugerechnet.

Grundlegende Informationen zur Organisation des Arbeitsschutzes sowie zu betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuung, Gefährdungsbeurteilung sowie Unterweisung etc. sind in den Themen von A‑Z  zu finden.

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