Wind und Sturm

Bei Gefährdungen durch Wind und Sturm sind die Arbeiten auf der WEA rechtzeitig, spätestens aber bei Erreichen der für die WEA kritischen Windgeschwindigkeit, einzustellen und geeignete Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. Die zu ergreifenden Maßnahmen sind in den Betriebsanweisungen festzulegen und zu beachten sowie hierbei die Herstellerangaben zu berücksichtigen.

Bei Arbeiten auf Offshore-WEA muss der Unternehmer darüber hinaus dafür sorgen, dass im Notfall (z. B. bei Sturm und starkem Seegang, Wetterumschlag o. ä.) ein längerer Aufenthalt im Schutzraum der WEA in angemessener Form möglich ist. Die notwendigen Maßnahmen sind im Schutz- und Sicherheitskonzept des Betreibers festgelegt.

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