Ablauf der Maschinenprüfung

Nach einer Anfrage erhalten Sie ein Angebot und einen Vertrag über die Prüfung.

Wenn der Vertrag bei uns unterschrieben vorliegt, wird ein Termin für die Prüfung vereinbart.

Die Prüfung kann z.B. im Prüflabor, Herstellerwerk, beim Lieferanten oder bei Ihrem Kunden durchgeführt werden.

Folgende Prüfungen werden je nach Maschinenart durchgeführt:

Prüfen der

  • mechanischen Ausrüstung
  • elektrischen/pneumatischen/hydraulischen Ausrüstung und Steuerung
  • berührbaren Teile an der Maschine auf Einhaltung der Grenzwerte von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)
  • Einhaltung der Grenzwerte von UV-, IR-, Laserstrahlung (Messungen)
  • Einhaltung der Richtwerte der Lärmemission (Messungen)
  • Anforderungen an den Explosionsschutz
  • Betriebsanleitung

 

Für die Prüfung muss auch eine Werkserstinspektion durchgeführt werden. Hier wird geprüft, ob das Qualitätswesen des Herstellers geeignet ist, Vorgaben der Prüfstelle einzuhalten.

Zum Zeitpunkt der Zertifizierung (Erteilung des Prüfzeichens) darf die Werksinspektion nicht länger als 6 Monate zurück liegen, ansonsten muss die Werksinspektion wiederholt werden.

Für die Prüfung muss die Maschine betriebsbereit zur Verfügung stehen. Es muss sowohl der Mechanik- als auch der Elektrokonstrukteur bei der Prüfung zur Verfügung stehen.

Nach Durchführung der Prüfung erhalten Sie einen ausführlichen Bericht, der die erforderliche Gefahrenanalyse widerspiegelt und die Mängelpunkte auflistet.

Sollten sich bei der Prüfung Defizite zeigen, so kann deren Beseitigung in angemessener Zeit durch den Hersteller dokumentiert werden. Anschließend erhalten Sie die entsprechenden Zertifikate.

Die Prüfzeichen können dann bestellt werden.

Unsere Prüfstelle ist gesetzlich zur Geheimhaltung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Daten verpflichtet, was wir Ihnen gern auch vertraglich bestätigen.

  • Webcode: 12958208
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