Separate Auslandsunfallversicherung
In den Fällen, in denen kein Versicherungsschutz über Ausstrahlung, EU-Richtlinien oder bilaterale Abkommen besteht (z.B. wenn die zeitliche Begrenzung der Auslandstätigkeit im voraus nicht gegeben ist bzw. überschritten wird), brauchen die Arbeitnehmer bei einer Entsendung ins Ausland nicht ohne den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu bleiben. Die Mitgliedsbetriebe unserer Berufsgenossenschaft haben die Möglichkeit, eine separate Auslandsunfallversicherung (AUV) für solche Fälle abzuschließen. Aber auch hier gilt wie im Inland: versichert ist nur die betriebsbezogene Tätigkeit, private Aktivitäten fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Die AUV ist eine gemeinsame Einrichtung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft und der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft für die ihnen zugehörigen Unternehmen.
