Informationen über den Versicherungsschutz im Ausland

Mit dem Beginn eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses unterliegt jeder Arbeitnehmer in Deutschland automatisch dem Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung, deren Träger u.a. die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind. Der Versicherungsschutz Ihrer Berufsgenossenschaft erstreckt sich grundsätzlich nur auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Territorialprinzip).
 
Aufgrund der Globalisierung des Marktes beschränkt sich die Tätigkeit der Versicherten in vielen Fällen aber nicht mehr nur auf das deutsche Staatsgebiet. Immer mehr Arbeitnehmer werden auch im Ausland eingesetzt. Dieser Tatsache musste die Sozialgesetzgebung natürlich Rechnung tragen. Innerhalb der EU, aber auch mit anderen Ländern bestehen Vereinbarungen, wonach die deutschen Rechtsvorschriften über Soziale Sicherheit unter bestimmten Bedingungen dem Arbeitnehmer auch bei einer vorübergehenden Auslandstätigkeit den gewohnten Versicherungsschutz garantieren.



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Horst Bardenhagen
Horst Bardenhagen ist seit mehr als 35 Jahren bei der Berufsgenossenschaft und heute als Referent in der Betriebsabteilung tätig. 
 
Er managt in engem Kontakt zu den vier weiteren beteiligten Berufsgenossenschaften die Anfragen zur AUV und erstellt die gemeinsame Umlagerechnung. 

Die versicherungsrechtliche Beurteilung von entsandten Arbeitnehmern PDF (1,3 MB)