Lastenverteilung zwischen den Berufsgenossenschaften
Das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) vom 30.10.2008 enthält u.a. eine Änderung zur Rentenlastverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften. Der bisherige Lastenausgleich wird durch eine neue Lastenverteilung abgelöst. Das neue Verfahren wurde erstmalig für das Umlagejahr 2008 angewendet.
Bisheriges Ausgleichsverfahren
Das Ausgleichsverfahren entlastet Berufsgenossenschaften, die wegen struktureller und wirtschaftlicher Schwäche einzelner Branchen die laufenden Ausgaben nicht mehr durch die Einnahmen decken können. Neben der Bergbau-Berufsgenossenschaft kam dies in jüngster Vergangenheit auch der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zugute. Zum Beispiel sind in den Gewerbezweigen des Bergbaus und der Bauindustrie durch den Strukturwandel die Anzahl der Unternehmen und Beschäftigten - und folglich auch die Lohnsummen - stark zurückgegangen. Die bestehenden Rentenlasten aus der Vergangenheit sind jedoch weiter zu finanzieren, obwohl sie in keinem angemessenen Verhältnis mehr zu den noch gezahlten Entgeltsummen stehen. Diese Lasten wurden solidarisch auf die übrigen, nicht von strukturellen Verschiebungen betroffenen Berufsgenossenschaften umgelegt. In den letzten Jahren ist es in nahezu allen Branchen zu erheblichen wirtschaftlichen Strukturveränderungen gekommen. Ein neues Lastenverteilungsverfahren ist notwendig geworden.
Neue Lastenverteilung
Mit der neuen Lastenverteilung tragen alle Berufsgenossenschaften die Rentenlasten für Unfälle und Berufskrankheiten gemeinsam. Die Gesamtrentenlasten der Berufsgenossenschaften werden in einen gemeinsamen Pool ausgesondert. Zunächst wird die Strukturlast ermittelt. Jede Berufsgenossenschaft trägt den Teil ihrer Rentenlast selber, den sie zu tragen hätte, wenn schon immer die heutige Struktur bestanden hätte. Diese wird nach einer mathematischen Formel berechnet und das BVA weist den Berufsgenossenschaften ihre Strukturlast zu. Die Strukturlast wird auf alle Mitgliedbetriebe umgelegt.
Die über die Strukturlast hinausgehende Last ist die sogenannte. Überaltlast. Diese wird von allen Berufsgenossenschaften gemeinsam solidarisch getragen. Die Überaltlast teilt sich wie folgt auf:
Lastenverteilung nach Arbeitsentgelten:
Zu 70% wird die Überaltlast im Verhältnis der Arbeitsentgelte auf die Berufsgenossenschaften aufgeteilt. Dabei bleiben die Versicherungssummen der freiwilligen Versicherung bzw. die Unternehmerpflichtversicherung außen vor.
Lastenverteilung nach Neurenten:
Die restlichen 30% der Überaltlast werden im Verhältnis der Neurenten auf die Berufsgenossenschaften aufgeteilt. Hierbei werden die Gefahrklassen herangezogen. Es wird eine Umlageziffer ermittelt, die pro Gefahrklasse zur Berechnung des hierauf entfallenden Beitragsanteils zu Grunde gelegt wird. Hiermit soll den unterschiedlichen Risikostrukturen der Branchen Rechnung getragen werden.
Die Beiträge zur Ausgleichslast nach bisherigem Recht und zur Lastenverteilung nach Arbeitsentgelten werden unter Berücksichtigung eines Freibetrages (2009: 181.500 EUR) linear auf die Betriebe umgelegt.
Beitrag Ausgleichslast: 1,04 je 1.000 EUR Entgelt
Beitrag Lastenverteilung nach Entgelten: 0,86 je 1.000 EUR Entgelt
Der Beitrag zur Lastenverteilung nach Neurenten wird analog dem Umlagebeitrag der BG ermittelt (Entgeltsumme/Versicherungssumme x Gefahrklasse x Umlageziffer).
Beitrag Lastenverteilung nach Neurenten: 0,09 je 1.000 EUR Entgelt
Der Übergang auf das neue System erfolgt stufenweise und soll 2013 abgeschlossen sein. Mit dem Verfahren zur Lastenverteilung rückt das Verursacherprinzip weiter in den Hintergrund und die Verteilung auf die Solidargemeinschaft wird ausgeprägter sein als bisher. Ziel ist es nicht, Branchen mit hohen Risiken pauschal zu entlasten, sondern gezielt durch den Strukturwandel bedingte Beitragsunterschiede auszugleichen.
