Gefahrtarif

Das Risiko eines Unfalls oder einer Berufskrankheit ist je nach Gewerbezweig unterschiedlich. Diese Unterschiede werden bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Eine Gefahrtarifstelle stellt einen Gewerbezweig oder eine Gruppe von Gewerbezweigen mit ähnlichem Risiko dar.
 
Jeder Gefahrtarifstelle ist eine Gefahrklasse zugeordnet, die als Faktor direkt in die Beitragsberechnung einfließt. Gewerbezweige mit hohen Kosten für Unfälle und Berufskrankheiten haben höhere Gefahrklassen und zahlen somit höhere Beiträge als solche mit Niedrigen.
 
Für die Betriebe der Energie- und Wasserwirtschaft und Druck und Papierverarbeitung gelten separate Gefahrtarife.



I. Zuteilung der Gewerbezweige zu den Gefahrklassen

Gefahr-
tarifstelle
Gewerbezweige
Gefahr-
klasse
 
1. Herstellung elektrotechnischer Erzeugnisse
 
1
Elektrische Großgeräte
7,0
2
Elektrische Kleingeräte
4,5
3
Geräte und Anlagen der Nachrichten-, Mess-, Informations- und Medizintechnik, Mikroelektronik
2,0
 
2. Errichtung elektrischer Anlagen, Elektrizitätserzeugung und -verteilung
 
4
Betrieb eines spartenübergreifenden Versorgungsnetzes
Energieerzeugung aus regenerativen Energieträgern (bis 5 MW Leistung)
3,0
5
Energieerzeugung aus fossilen Energieträgern
Energieerzeugung aus regenerativen Energieträgern (über 5 MW Leistung)
9,5
6
Anlagen der Informationstechnik
5,5
7
Elektrotechnische Installation
9,5
8
Elektrotechnische Großinstallation
15,0
 
3. Herstellung feinmechanischer und optischer sowie spezieller Erzeugnisse aus Metall, Holz und Kunststoff
 
9
Feinmechanische Erzeugnisse
2,5
10
Augenoptische Erzeugnisse und Glasinstrumente
2,5
11
Ärztliche Instrumente und Geräte
2,0
12
Dentaltechnik, Orthopädietechnik, Nadeln und Kleinmusikinstrumente
3,5
13
Büromaschinen und Automaten
3,5
14
Metallwaren, Oberflächenbehandlung, Schmuckherstellung
5,5
15 Graveure, Goldschmiede, Uhrmacher, Schusswaffen, Großmusikinstrumente
5,0
16
4. Bau von Luft- und Raumfahrzeugen
3,5
17
5. Medientechnik
3,0
18
6. Forschungsinstitute, Animationsfilmherstellung und Synchronisierbetriebe 1,5
  7. Herstellung und Bearbeitung von Textilien  
19 Aufbereitung, Spinnerei mit Vorwerk, Vliesherstellung 9,0
20 Spinnerei ohne Vorwerk, Herstellung von Tuftingerzeugnissen jeweils ohne Veredlung 4,6
21 Garnbe- und -verarbeitung ohne Veredlung 4,0
22 Weberei ohne Veredlung 5,8
23 Strickerei und Wirkerei ohne Veredlung 3,6
24
Veredlung von Textilstoffen, -ersatzstoffen und 
-erzeugnissen sowie von technischen Textilien und von Rauchwaren
6,2
25 8. Herstellung von Bekleidung und Wäsche, Konfektion von Textilprodukten, Näherei und dgl.; Textiler Service 3,4
26 9. Herstellung und Instandsetzung von Schuhen 4,0
27 10. Wäscherei, Chemischreinigung, Annahmestellen und dgl. 5,2
98 11. Heimarbeiter 1,0
99 12. Kaufmännisch-/technisch-verwaltender Teil der Unternehmen 1,0

II. Sonstige Bestimmungen

 
1.         Teil I ist nach Gewerbezweigen gegliedert. Die Gefahrklassen geben das durchschnittliche Risiko der Tätigkeiten wieder, die jeweils in den Unternehmen der gemäß Teil I definierten Tarifstelle verrichtet werden.
 
2.         Für Unternehmen, deren Gewerbezweig in Teil I nicht aufgeführt ist, setzt der Vorstand der Berufsgenossenschaft die Gefahrklasse nach der Beitragshöhe der Fach-Berufsgenossenschaft fest, der diese Unternehmen als Hauptunternehmen angehören würden.
 
Für die Errechnung der Gefahrklasse sind die Beiträge für das der Tarifperiode vorangegangene vorletzte Jahr maßgebend. Ergeben sich aufgrund eines neuen Gefahrtarifs der Fach-Berufs­genossenschaft erhebliche Beitragsunterschiede, so kann eine Anpassung der Gefahrklassen innerhalb der laufenden Gefahrtarifperiode vorgenommen werden.
 
3.         Die Veranlagung eines Unternehmens oder Unternehmensteils (vgl. Nr. 4) wird durch seine Zugehörigkeit zu einem Gewerbezweig bestimmt. Diese richtet sich nach der Art der in dem Unternehmen hergestellten Erzeugnisse oder der Art der verrichteten Tätigkeiten, nicht nach der Art des verarbeiteten Materials (z. B. Metall, Glas, Kunststoff usw.).
 
Zu zusätzlichen Gefahrtarifstellen des Teil I werden nur solche Unternehmen veranlagt, in denen mehr als 10 % der den Gefahrtarifstellen 1 – 27 zuzurechnenden Versicherten Tätigkeiten nach einer anderen Gefahrtarifstelle verrichten. Für Unternehmen, die ihren beschäftigungsmäßigen Schwerpunkt in Gewerbezweigen nach § 3 Abs.1 Nr. 1 -10 der Satzung haben, ist für eine zusätzliche Gefahrtarifstelle nach Teil I außerdem die Tätigkeit von  mindestens 5 Versicherten erforderlich. Für die Veranlagung der Heimarbeiter nach Gefahrtarifstelle 98 und für die Veranlagung des kaufmännisch-/technisch-verwaltenden Teils der Unternehmen nach Gefahrtarifstelle 99 ist keine Mindestanzahl Versicherter erforderlich.
 
Unternehmen, die ihren beschäftigungsmäßigen Schwerpunkt in Gewerbezweigen nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 – 18 der Satzung haben, können eine anteilige Aufteilung der Entgelte bei wechselseitiger Beschäftigung von Versicherten entsprechend dem zeitlichen Arbeitsaufwand vornehmen (Ausnahme: Gefahrtarifstelle 99 – siehe Nr. 6).
 
Die Veranlagung für Entwurf, Zusammenbau, Recycling, Instandsetzung, Herstellung von Teilen oder Zubehör erfolgt zu der für die Fertigung des Endproduktes maßgeblichen Gefahrtarifstelle.
 
Eine Veranlagung als spartenübergreifendes Versorgungsunternehmen zur Gefahrtarifstelle 4 erfolgt, wenn neben einem Stromnetz auch ein Gasversorgungsnetz, ein Fernwärmenetz oder ein Wasserversorgungsnetz betrieben wird und die entsprechenden Lohnsummen nicht getrennt erfasst werden. Andernfalls erfolgt die Veranlagung der Unternehmensteile Gas-, Fernwärme- oder Wasserversorgung als fremdartiges Nebenunternehmen nach Nr. 4 Abs. 2 der sonstigen Bestimmungen.
 
Eine Veranlagung zum Gewerbezweig „Textiler Service“ – Gefahrtarifstelle 25 -  erfolgt nur, wenn das Unternehmen überwiegend die zu reinigenden/zu pflegenden Textilien selbst zur Verfügung stellt.
 
4.         Umfasst ein Gesamtunternehmen mehrere Unternehmensteile (Haupt- und Nebenunternehmen), die verschiedenen der in Teil I genannten Gewerbezweige angehören oder deren Gefahrklasse nach Nr. 2 festgesetzt ist, so wird jeder Unternehmensteil gemäß Ziffer 3 gesondert veranlagt, wenn für die einzelnen Unternehmensteile die Arbeitsentgelte getrennt aufgezeichnet werden.
 
Teile eines Gesamtunternehmens, die sowohl dem Hauptunternehmen oder einem selbständigen Unternehmensteil (als Hilfsunternehmen) dienen als auch eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen, werden als Nebenunternehmen gesondert veranlagt, wenn die eigenwirtschaftlichen Verrichtungen überwiegen; dabei finden die Bestimmungen der Nr. 2 und Nr. 4 Absatz 1 Anwendung.
 
5.         Vorbereitungs-, Fertigstellungs- und Abwicklungsarbeiten, Hilfstätigkeiten und Hilfsunternehmen werden dem Unternehmen zugerechnet, dem sie überwiegend dienen.
 
6.         Zum kaufmännisch-/technisch-verwaltenden Teil der Unternehmen nach Gefahrtarifstelle 99 gehören nur Versicherte, die ausschließlich in einem mit den gewerblichen Betriebsteilen nicht verbundenen Büro tätig sind, ausschließlich kaufmännisch-/ technisch-verwaltende Tätigkeiten verrichten und keinen Umgang mit dem Produkt oder der Ware haben. Nicht hierzu zählen:
 
Personen, die in Büroräumen keine kaufmännisch/
technisch-verwaltenden Tätigkeiten verrichten
(z.B. Betriebsleiter, Labor, Produktionsmeister,
technische Arbeitsvorbereitung, Wartung) sowie
 
Personen, die kaufmännisch-/technisch
verwaltende Tätigkeiten auch außerhalb
des Büros verrichten (z. B. Außendienst).
 
7.         Für die gesetzliche und satzungsmäßige Pflichtversicherung der Unternehmer sowie die freiwillige Versicherung und Zusatzversicherung der Versicherungsberechtigten gelten hinsichtlich der relevanten Gefahrklasse §§ 44, 51 der Satzung.
 
Köln, Augsburg den 20.11.2007 Die Vorsitzenden der
Vertreterversammlung 
 



Anhang: Kennziffern ab 01.01.2008 für fremdartige Nebenunternehmen

Kenn-
ziffer
Gewerbezweig
Gefahr-
klasse
1001 Eisen-, Stahl-, Metall- und Tempergießereien 7,0
1002 Herstellung von Kraftfahrzeugen 2,0
1003 Herst.und Rep. von Kraft-, Arbeits- und Landmaschinen; Rep. von Kfz 4,5
1004 Herstellung von Eisenmöbeln 4,0
1005 Omnibus- und Kraftverkehrslinien; Autowaschanlagen 3,0
1006 Filmkopierwerke 2,0
1007 Polsterauflagen; Polstermatratzen und -möbel 4,0
1008 Bau und Instandhaltung von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen; Sanitärinstallation; Bodenlegerei; Malerarbeiten 7,5
1009 Handel mit Elektrogeräten einschl. Lampen, Leuchten und Haushaltswaren, Kfz-Zubehör 2,5
1010 Handel mit Unterhaltungselektronik, Musikinstrumenten, orthopädischen Artikeln, Nähmaschinen 2,0
1011 Groß- und Einzelhandel ohne Warenumschlag, Lager und Verkaufsgeschäft; Handel mit Strom 1,5
1012 Handel mit optischen Artikeln, Büromaschinen, Büro- und Organisationsmitteln, Kommunikationsgeräten und -anlagen, Gold- und Silberwaren, Uhren und Schmuck, Hörgeräten, Textilien, Schuhen 1,5
1013 Gasversorgung; Fernwärmeversorgung; Wasserverteilung 4,0
1014 Wassergewinnung; Wasserentsorgung 3,0
1015 Verkauf von Süßwaren, Filmplakaten, Postern, Drucksachen in Lichtspieltheatern 2,0
1016 Kombinierte Tätigkeiten im Bereich Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung in Versorgungsunternehmen 2,5
1017 Schlüssel, Werkzeuge usw.; Maschinenbau 3,3
1018 Kunststoffherstellung und -verarbeitung; Herstellung von Folien 4,5
1019 Herstellung von Pflegemitteln 3,5
1020 Herstellung von pharmazeutischen Artikeln 1,9
1021 Herstellung von Bremsbelägen 9,0
1022 Schreinerei, Tischlerei 7,0
1023 Herstellung von Leisten, Schienen und Rahmen; Beizerei 5,5
1024 Druckerei; beschichtete Papiere 3,3
1025 Herstellung von Fotografien und Fotokopien 1,0
1026
Herstellung von Lederwaren
3,3
1027 Sattlerei, Dekorationsbetrieb, Polsterei 6,3
1028 Gaststätten und Beherbergung; Kühlhaus 5,4
1029 Montage von Zelten, Dacharbeiten 16,5
1030 Büro- und Gebäudereinigung, Fensterreinigung 4,5
1031 Innenarchitektur; Lotto- und Totoannahme 1,0
1032 Hauswartung; Spielsalon 2,5
1033 Handelsvertretung; Vermietung/Verpachtung 1,5
1034 Güternah- und Güterfernverkehr 10,5
1035 Fußpflege, Kosmetikbetriebe, Sonnenstudios 2,0
1036 Friseurbetriebe 4,0

Bitte rufen Sie bei Fragen zum Gefahrtarif unsere Service-Nr. 0221 3778 1800 an.


Gefahrtarif der BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (gültig für die Elektro-, Textil- und feinmechanischen Gewerbe): PDF (435 kB)
 
Erläuterungen zum Gefahrtarif (mit Verzeichnis der Gewerbezweige): PDF (1,02 MB)
 
 
Gefahrtarif der Branchenverwaltung Energie- und Wasserwirtschaft
 
Gefahrtarif der Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung