Gefahrtarif
Das Risiko eines Unfalls oder einer Berufskrankheit ist je nach Gewerbezweig unterschiedlich. Diese Unterschiede werden bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Eine Gefahrtarifstelle stellt einen Gewerbezweig oder eine Gruppe von Gewerbezweigen mit ähnlichem Risiko dar.
Jeder Gefahrtarifstelle ist eine Gefahrklasse zugeordnet, die als Faktor direkt in die Beitragsberechnung einfließt. Gewerbezweige mit hohen Kosten für Unfälle und Berufskrankheiten haben höhere Gefahrklassen und zahlen somit höhere Beiträge als solche mit Niedrigen.
Für die Betriebe der Energie- und Wasserwirtschaft und Druck und Papierverarbeitung gelten separate Gefahrtarife.
I. Zuteilung der Gewerbezweige zu den Gefahrklassen
Gefahr- tarifstelle |
Gefahr- klasse |
|
|---|---|---|
1. Herstellung elektrotechnischer Erzeugnisse |
||
Elektrische Großgeräte |
7,0 |
|
2 |
Elektrische Kleingeräte | 4,5 |
3 |
Geräte und Anlagen der Nachrichten-, Mess-, Informations- und Medizintechnik, Mikroelektronik |
2,0 |
2. Errichtung elektrischer Anlagen, Elektrizitätserzeugung und -verteilung |
||
4 |
Betrieb eines spartenübergreifenden Versorgungsnetzes Energieerzeugung aus regenerativen Energieträgern (bis 5 MW Leistung) |
3,0 |
5 |
Energieerzeugung aus fossilen Energieträgern Energieerzeugung aus regenerativen Energieträgern (über 5 MW Leistung) |
9,5 |
6 |
Anlagen der Informationstechnik |
5,5 |
7 |
Elektrotechnische Installation |
9,5 |
| 8 | Elektrotechnische Großinstallation |
15,0 |
3. Herstellung feinmechanischer und optischer sowie spezieller Erzeugnisse aus Metall, Holz und Kunststoff |
||
9 |
Feinmechanische Erzeugnisse |
2,5 |
10 |
Augenoptische Erzeugnisse und Glasinstrumente |
2,5 |
11 |
Ärztliche Instrumente und Geräte |
2,0 |
12 |
Dentaltechnik, Orthopädietechnik, Nadeln und Kleinmusikinstrumente |
3,5 |
13 |
Büromaschinen und Automaten |
3,5 |
14 |
Metallwaren, Oberflächenbehandlung, Schmuckherstellung |
5,5 |
| 15 | Graveure, Goldschmiede, Uhrmacher, Schusswaffen, Großmusikinstrumente | 5,0 |
16 |
4. Bau von Luft- und Raumfahrzeugen |
3,5 |
17 |
5. Medientechnik |
3,0 |
18 |
6. Forschungsinstitute, Animationsfilmherstellung und Synchronisierbetriebe | 1,5 |
| 7. Herstellung und Bearbeitung von Textilien | ||
| 19 | Aufbereitung, Spinnerei mit Vorwerk, Vliesherstellung | 9,0 |
| 20 | Spinnerei ohne Vorwerk, Herstellung von Tuftingerzeugnissen jeweils ohne Veredlung | 4,6 |
| 21 | Garnbe- und -verarbeitung ohne Veredlung | 4,0 |
| 22 | Weberei ohne Veredlung | 5,8 |
| 23 | Strickerei und Wirkerei ohne Veredlung | 3,6 |
| 24 | Veredlung von Textilstoffen, -ersatzstoffen und -erzeugnissen sowie von technischen Textilien und von Rauchwaren |
6,2 |
| 25 | 8. Herstellung von Bekleidung und Wäsche, Konfektion von Textilprodukten, Näherei und dgl.; Textiler Service | 3,4 |
| 26 | 9. Herstellung und Instandsetzung von Schuhen | 4,0 |
| 27 | 10. Wäscherei, Chemischreinigung, Annahmestellen und dgl. | 5,2 |
| 98 | 11. Heimarbeiter | 1,0 |
| 99 | 12. Kaufmännisch-/technisch-verwaltender Teil der Unternehmen | 1,0 |
II. Sonstige Bestimmungen
1. Teil I ist nach Gewerbezweigen gegliedert. Die Gefahrklassen geben das durchschnittliche Risiko der Tätigkeiten wieder, die jeweils in den Unternehmen der gemäß Teil I definierten Tarifstelle verrichtet werden.
2. Für Unternehmen, deren Gewerbezweig in Teil I nicht aufgeführt ist, setzt der Vorstand der Berufsgenossenschaft die Gefahrklasse nach der Beitragshöhe der Fach-Berufsgenossenschaft fest, der diese Unternehmen als Hauptunternehmen angehören würden.
Für die Errechnung der Gefahrklasse sind die Beiträge für das der Tarifperiode vorangegangene vorletzte Jahr maßgebend. Ergeben sich aufgrund eines neuen Gefahrtarifs der Fach-Berufsgenossenschaft erhebliche Beitragsunterschiede, so kann eine Anpassung der Gefahrklassen innerhalb der laufenden Gefahrtarifperiode vorgenommen werden.
3. Die Veranlagung eines Unternehmens oder Unternehmensteils (vgl. Nr. 4) wird durch seine Zugehörigkeit zu einem Gewerbezweig bestimmt. Diese richtet sich nach der Art der in dem Unternehmen hergestellten Erzeugnisse oder der Art der verrichteten Tätigkeiten, nicht nach der Art des verarbeiteten Materials (z. B. Metall, Glas, Kunststoff usw.).
Zu zusätzlichen Gefahrtarifstellen des Teil I werden nur solche Unternehmen veranlagt, in denen mehr als 10 % der den Gefahrtarifstellen 1 – 27 zuzurechnenden Versicherten Tätigkeiten nach einer anderen Gefahrtarifstelle verrichten. Für Unternehmen, die ihren beschäftigungsmäßigen Schwerpunkt in Gewerbezweigen nach § 3 Abs.1 Nr. 1 -10 der Satzung haben, ist für eine zusätzliche Gefahrtarifstelle nach Teil I außerdem die Tätigkeit von mindestens 5 Versicherten erforderlich. Für die Veranlagung der Heimarbeiter nach Gefahrtarifstelle 98 und für die Veranlagung des kaufmännisch-/technisch-verwaltenden Teils der Unternehmen nach Gefahrtarifstelle 99 ist keine Mindestanzahl Versicherter erforderlich.
Unternehmen, die ihren beschäftigungsmäßigen Schwerpunkt in Gewerbezweigen nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 – 18 der Satzung haben, können eine anteilige Aufteilung der Entgelte bei wechselseitiger Beschäftigung von Versicherten entsprechend dem zeitlichen Arbeitsaufwand vornehmen (Ausnahme: Gefahrtarifstelle 99 – siehe Nr. 6).
Die Veranlagung für Entwurf, Zusammenbau, Recycling, Instandsetzung, Herstellung von Teilen oder Zubehör erfolgt zu der für die Fertigung des Endproduktes maßgeblichen Gefahrtarifstelle.
Eine Veranlagung als spartenübergreifendes Versorgungsunternehmen zur Gefahrtarifstelle 4 erfolgt, wenn neben einem Stromnetz auch ein Gasversorgungsnetz, ein Fernwärmenetz oder ein Wasserversorgungsnetz betrieben wird und die entsprechenden Lohnsummen nicht getrennt erfasst werden. Andernfalls erfolgt die Veranlagung der Unternehmensteile Gas-, Fernwärme- oder Wasserversorgung als fremdartiges Nebenunternehmen nach Nr. 4 Abs. 2 der sonstigen Bestimmungen.
Eine Veranlagung zum Gewerbezweig „Textiler Service“ – Gefahrtarifstelle 25 - erfolgt nur, wenn das Unternehmen überwiegend die zu reinigenden/zu pflegenden Textilien selbst zur Verfügung stellt.
4. Umfasst ein Gesamtunternehmen mehrere Unternehmensteile (Haupt- und Nebenunternehmen), die verschiedenen der in Teil I genannten Gewerbezweige angehören oder deren Gefahrklasse nach Nr. 2 festgesetzt ist, so wird jeder Unternehmensteil gemäß Ziffer 3 gesondert veranlagt, wenn für die einzelnen Unternehmensteile die Arbeitsentgelte getrennt aufgezeichnet werden.
Teile eines Gesamtunternehmens, die sowohl dem Hauptunternehmen oder einem selbständigen Unternehmensteil (als Hilfsunternehmen) dienen als auch eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen, werden als Nebenunternehmen gesondert veranlagt, wenn die eigenwirtschaftlichen Verrichtungen überwiegen; dabei finden die Bestimmungen der Nr. 2 und Nr. 4 Absatz 1 Anwendung.
5. Vorbereitungs-, Fertigstellungs- und Abwicklungsarbeiten, Hilfstätigkeiten und Hilfsunternehmen werden dem Unternehmen zugerechnet, dem sie überwiegend dienen.
6. Zum kaufmännisch-/technisch-verwaltenden Teil der Unternehmen nach Gefahrtarifstelle 99 gehören nur Versicherte, die ausschließlich in einem mit den gewerblichen Betriebsteilen nicht verbundenen Büro tätig sind, ausschließlich kaufmännisch-/ technisch-verwaltende Tätigkeiten verrichten und keinen Umgang mit dem Produkt oder der Ware haben. Nicht hierzu zählen:
Personen, die in Büroräumen keine kaufmännisch/
technisch-verwaltenden Tätigkeiten verrichten
(z.B. Betriebsleiter, Labor, Produktionsmeister,
technische Arbeitsvorbereitung, Wartung) sowie
Personen, die kaufmännisch-/technisch
verwaltende Tätigkeiten auch außerhalb
des Büros verrichten (z. B. Außendienst).
Anhang: Kennziffern ab 01.01.2008 für fremdartige Nebenunternehmen
Kenn- ziffer |
Gefahr- klasse |
|
|---|---|---|
| 1001 | Eisen-, Stahl-, Metall- und Tempergießereien | 7,0 |
| 1002 | Herstellung von Kraftfahrzeugen | 2,0 |
| 1003 | Herst.und Rep. von Kraft-, Arbeits- und Landmaschinen; Rep. von Kfz | 4,5 |
| 1004 | Herstellung von Eisenmöbeln | 4,0 |
| 1005 | Omnibus- und Kraftverkehrslinien; Autowaschanlagen | 3,0 |
| 1006 | Filmkopierwerke | 2,0 |
| 1007 | Polsterauflagen; Polstermatratzen und -möbel | 4,0 |
| 1008 | Bau und Instandhaltung von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen; Sanitärinstallation; Bodenlegerei; Malerarbeiten | 7,5 |
| 1009 | Handel mit Elektrogeräten einschl. Lampen, Leuchten und Haushaltswaren, Kfz-Zubehör | 2,5 |
| 1010 | Handel mit Unterhaltungselektronik, Musikinstrumenten, orthopädischen Artikeln, Nähmaschinen | 2,0 |
| 1011 | Groß- und Einzelhandel ohne Warenumschlag, Lager und Verkaufsgeschäft; Handel mit Strom | 1,5 |
| 1012 | Handel mit optischen Artikeln, Büromaschinen, Büro- und Organisationsmitteln, Kommunikationsgeräten und -anlagen, Gold- und Silberwaren, Uhren und Schmuck, Hörgeräten, Textilien, Schuhen | 1,5 |
| 1013 | Gasversorgung; Fernwärmeversorgung; Wasserverteilung | 4,0 |
| 1014 | Wassergewinnung; Wasserentsorgung | 3,0 |
| 1015 | Verkauf von Süßwaren, Filmplakaten, Postern, Drucksachen in Lichtspieltheatern | 2,0 |
| 1016 | Kombinierte Tätigkeiten im Bereich Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung in Versorgungsunternehmen | 2,5 |
| 1017 | Schlüssel, Werkzeuge usw.; Maschinenbau | 3,3 |
| 1018 | Kunststoffherstellung und -verarbeitung; Herstellung von Folien | 4,5 |
| 1019 | Herstellung von Pflegemitteln | 3,5 |
| 1020 | Herstellung von pharmazeutischen Artikeln | 1,9 |
| 1021 | Herstellung von Bremsbelägen | 9,0 |
| 1022 | Schreinerei, Tischlerei | 7,0 |
| 1023 | Herstellung von Leisten, Schienen und Rahmen; Beizerei | 5,5 |
| 1024 | Druckerei; beschichtete Papiere | 3,3 |
| 1025 | Herstellung von Fotografien und Fotokopien | 1,0 |
| 1026 | Herstellung von Lederwaren |
3,3 |
| 1027 | Sattlerei, Dekorationsbetrieb, Polsterei | 6,3 |
| 1028 | Gaststätten und Beherbergung; Kühlhaus | 5,4 |
| 1029 | Montage von Zelten, Dacharbeiten | 16,5 |
| 1030 | Büro- und Gebäudereinigung, Fensterreinigung | 4,5 |
| 1031 | Innenarchitektur; Lotto- und Totoannahme | 1,0 |
| 1032 | Hauswartung; Spielsalon | 2,5 |
| 1033 | Handelsvertretung; Vermietung/Verpachtung | 1,5 |
| 1034 | Güternah- und Güterfernverkehr | 10,5 |
| 1035 | Fußpflege, Kosmetikbetriebe, Sonnenstudios | 2,0 |
| 1036 | Friseurbetriebe | 4,0 |
Bitte rufen Sie bei Fragen zum Gefahrtarif unsere Service-Nr. 0221 3778 1800 an.
