Häufig gestellte Fragen zu Mitgliedschaft und Beitrag

Was ist eine Berufsgenossenschaft?
Die Berufsgenossenschaft (BG) ist als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung Teil der deutschen Sozialversicherung. Im Falle eines Arbeits-/Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit sind die Beschäftigten eines Unternehmens versichert und haben Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
 
Welche Leistungen erbringt die BG im Versicherungsfall?
Nach Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten haben Versicherte Anspruch auf ambulante und stationäre Heilbehandlung. Nach schweren Unfällen beginnen parallel Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung. Daneben sichert die BG ihre Versicherten finanziell ab. Dies geschieht durch die Geldleistungen: Verletztengeld, Übergangsgeld und Rente. mehr mehr
 
Muss ich mich bei der Berufsgenossenschaft anmelden?
Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin ist verpflichtet, sich innerhalb von einer Woche nach Eröffnung des Betriebes bei der Berufsgenossenschaft anzumelden: Per Online-Anmeldung oder telefonisch unter 0221 3778-1800.
 
Kann ich mich auch bei einer anderen Behörde anmelden und reicht das aus?  
Nein, das reicht nicht aus. Jede/r Unternehmer/in ist verpflichtet, sich bei der Berufsgenossenschaft binnen einer Woche nach Betriebseröffnung anzumelden.
 
Wer ist durch die BG versichert?
Grundsätzlich sämtliche Arbeitnehmer, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, einschließlich Aushilfen, geringfügig beschäftigte Personen, Auszubildende, unter bestimmten Voraussetzungen auch Praktikanten.
 
Ist der Unternehmer auch versichert?
Unternehmerinnen und Unternehmer aus Betrieben der ehemaligen Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik sind versicherungsfrei. Für diesen Personenkreis besteht aber die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung abzuschließen. Unterlagen hierzu erhalten Sie auf Anforderung über unser Service-Center telefonisch unter 0221 3778-1800. mehr mehr
 
Wer kann sich freiwillig versichern?
Unternehmer, unternehmerähnliche Personen wie z. B. versicherungsfreie Gesellschafter einer GmbH, Komplementäre, Vorstände einer Aktiengesellschaft.
 
Was ist ein Gefahrtarif?  
In dem Gefahrtarif werden die zur Berufsgenossenschaft (BG) zugehörigen Gewerbezweige aufgeführt. In den einzelnen Gefahrtarifstellen werden Branchen mit ähnlicher Gefährdung zusammengefasst. Die dazugehörigen Gefahrklassen spiegeln den Grad der Unfallgefahr wider. Damit wird den unterschiedlichen Unfallrisiken der einzelnen Branchen Rechnung getragen.  
 
Der Gefahrtarif besteht in der Regel aus zwei Teilen:
Teil I = Zuteilung der Gewerbezweige zu den Gefahrklassen
Teil II = Sonstige Bestimmungen zur Veranlagung  
 
Wie erfolgt die Einstufung?  
Die Veranlagung eines Unternehmens zu den Gefahrtarifstellen bestimmt sich durch seine Zugehörigkeit zu einem Gewerbezweig. Diese richtet sich nach der Art der im Unternehmen hergestellten Produkte oder der Art der verrichteten Tätigkeit. Maßgebend ist der Unternehmensschwerpunkt.
 
Muss ich für die Mitgliedschaft zahlen?
Der Arbeitgeber zahlt einen Jahresbeitrag, sofern Mitarbeiter - hierzu zählen auch Aushilfen, Auszubildende und geringfügig beschäftigte Personen - gegen Entgelt beschäftigt werden oder eine freiwillige Unternehmerversicherung abgeschlossen wird. Es erfolgt - im Gegensatz zu den anderen Zweigen der Sozialversicherung - keine monatliche Erhebung der Beiträge.
 
Warum werden die Beiträge jährlich erhoben?
Die Berufsgenossenschaft hat die Beiträge so zu bemessen, dass sie die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgaben decken. Die Beiträge werden daher nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung erhoben. Erst nach Ablauf eines Kalenderjahres können die Ausgaben, die im Laufe eines Jahres erbracht wurden, exakt festgestellt werden. Diese Kosten werden dann auf die Mitgliedsbetriebe umgelegt und in Rechnung gestellt.
 
Muss ich jeden Mitarbeiter namentlich anmelden?
Nein, eine namentliche oder zahlenmäßige An- oder Abmeldung ist bei unserer Berufsgenossenschaft nicht erforderlich.
Ab 2009 hat aber zur Vervollständigung des Datenbausteins Unfallversicherung eine namentliche Nennung der Mitarbeiter an die Rentenversicherung zu erfolgen.
 
Wie errechnet sich der Beitrag?
Berechnungsgrundlage sind die gezahlten Bruttoarbeitsentgelte. Die Berechnung des Berufsgenossenschaftsbeitrages erfolgt nach folgender Formel:

BG-Beitrag = Bruttoarbeitsentgelt x Umlageziffer x Gefahrklasse
 
Ist ein Unternehmen zu mehreren Gefahrtarifstellen veranlagt, werden Teilbeiträge für jede Gefahrtarifstelle berechnet und anschließend addiert. mehr mehr
 
Was zählt zum nachweispflichtigen Arbeitsentgelt?
Grundsätzlich gilt: steuerpflichtiges Bruttoentgelt = nachweispflichtiges Entgelt. Für ausführlichere Informationen verweisen wir auf den Entgeltkatalog. mehr mehr
 
Was ist die Umlageziffer?  
Die Beitragserhebung in der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung. Erst nach Ablauf eines Kalenderjahres kann die BG ihren Bedarf ermitteln. Dieser wird dann auf die beitragspflichtigen Mitgliedsunternehmen umgelegt.
 
Diese sogenannte Umlageziffer errechnet sich aus dem für das abgelaufene Kalenderjahr ermittelte Umlagesoll und den Beitragseinheiten. Die Beitragseinheiten ergeben sich aus den gemeldeten Gesamtentgelten aller Mitgliedsunternehmen und der Gefahrklasse.
Die Umlageziffer ist für alle Unternehmen gleich.  
 
Was ist eine Gefahrklasse?  
Die Gefahrklasse ist eine Verhältniszahl. Hier werden Gewerbezweige mit einem ähnlichen Grad der Unfallgefahr zusammengefasst. Sie ist ein Bestandteil der Beitragsberechnung.  
 
Was sind Ausgleichslast und neue Lastenverteilung?
Die bisherige Ausgleichslast diente zur Unterstützung finanzschwacher Berufsgenossenschaften, die ihre Ausgaben nicht mehr durch laufende Einnahmen decken konnten. Da dieses Verfahren nicht mehr zeitgemäß ist, hat der Gesetzgeber rückwirkend ab 01.01.2008 das neue Verfahren zur Lastenverteilung eingeführt. Hierdurch soll den im Laufe der Jahre eingetretenen strukturellen und wirtschaftlichen Änderungen Rechnung getragen werden. Das Verursacherprinzip rückt damit weiter in den Hintergrund; die Verteilung auf die Solidargemeinschaft (sogenanntes Solidarprinzip) nimmt dagegen zu. mehr mehr
 
Gibt es einen Mindest- oder pauschalen Beitragssatz?
Nein, gibt es nicht.
 
Wann ist der Beitrag fällig?
Der Beitrag wird immer am 15. des Monats fällig, der der Bekanntgabe des Beitragsbescheides folgt.
 
Kann ich den Beitrag per Lastschrift einziehen lassen?
Es ist möglich, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Im Internet stellen wir einen Vordruck zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie die Ermächtigung auch formlos einreichen.
 
Was ist eine Beitragsabfindung?  
Gemäß den Bestimmungen unserer Satzung hat die BG die Möglichkeit, im Falle einer Betriebseinstellung bzw. Übergabe des Unternehmens, bis zum Zeitpunkt der Änderung dem ausscheidenden Unternehmer eine Beitragsabfindung in Rechnung zu stellen. Hierdurch sollen die Beiträge sichergestellt werden. Zur Berechnung werden die Umlageziffer und die Gefahrklasse des Vorjahres herangezogen.