Die Beitragsprüfer der BG
Im Interesse der Beitragsgerechtigkeit unter den Mitgliedsbetrieben ist die Berufsgenossenschaft gesetzlich verpflichtet, die für die Beitragserhebung relevanten Angaben der Unternehmer durch Beitragsprüfer zu prüfen.
Deshalb besuchen die Außendienstmitarbeiter der Betriebsabteilung Sie oder Ihren Steuerberater von Zeit zu Zeit. Bei solchen Prüfungen ergeben sich übrigens nicht nur Nachforderungen, sehr häufig machen Unternehmer auch für sich ungünstige Angaben, die durch unsere Beitragsprüfer geklärt werden können. In diesen Fällen wird der zuviel bezahlte Beitrag erstattet.
Bitte nutzen Sie den Beitragsprüfer als Ansprechpartner für alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Berufsgenossenschaft ergeben. Neben den Technischen Aufsichtsbeamten ist der Beitragsprüfer "das Gesicht der BG", das Sie am häufigsten sehen.
