Unternehmerpflichtversicherung

Gemäß § 46 Abs. 1 der Satzung der BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse sind in den Unternehmen der Textil- und Bekleidungsbranche (siehe § 3 Absatz 1 Nr. 4 der Satzung) auch die Unternehmer/Mitunternehmer gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten pflichtversichert.
 
Unternehmer dieser Branchen arbeiten selbst häufig in ihren Betrieben mit und sind hierbei denselben Gefahren ausgesetzt wie ihre Beschäftigten. Sie sind von Betriebsbeginn an versichert.
 
Für die Beiträge und Geldleistungen ist die Versicherungssumme ausschlaggebend. Die Pflichtversicherungssumme beträgt derzeit 21.600 Euro.
 
 
Grundlagen für die Beitragsberechnung sind
 
  • die Pflichtversicherungssumme
  • die Gefahrklasse, zu der das Unternehmen veranlagt ist (bei mehreren Gefahrklassen die des lohnmäßigen Schwerpunktes, mit Ausnahme der Gefahrklasse des Büroteils). Gerechnet wird mit der halbierten Gefahrklasse, mindestens aber mit dem Wert 1
  • die Umlageziffer
 
Berechnungsformel:
Jahresbeitrag = Pflichtversicherungssumme x halbe Gefahrklasse x Umlageziffer
 
 
Beginnt oder endet die Versicherung im Laufe des Jahres, so wird der Beitragsberechnung für jeden vollen und angefangenen Monat der 12. Teil der Versicherungssumme zugrunde gelegt.
 
Dynamische Pflichtversicherungssumme
Die Pflichtversicherungssumme beträgt 70 % der für das jeweilige Kalenderjahr geltenden "Bezugsgröße", aufgerundet auf den nächsthöheren durch 1.200 teilbaren Betrag (§ 47 Abs. 1 der Satzung). Die Bezugsgröße wird vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung jährlich bekannt gegeben und trägt der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung im vorvergangenen Kalenderjahr Rechnung. Damit ist eine automatische Anpassung der Mindestversicherungssumme an die allgemeine Einkommensentwicklung gewährleistet. Aufgrund dieser Anpassung ändert sich die Versicherungssumme im Regelfall jährlich.
 
Gefahrklasse
Ist ein Unternehmer bei mehreren gesondert veranlagten Gewerbezweigen ausschließlich in einem Gewerbezweig tätig, so wird auf Antrag die Gefahrklasse dieses Gewerbezweiges zugrunde gelegt.
 
 
Unternehmer, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, können auf schriftlichen Antrag (formlos) von der Versicherungspflicht für die Zukunft befreit werden. Dies hat den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge.