Hinweise für Existenzgründer
Für jedes gewerbliche Unternehmen gibt es eine zuständige Berufsgenossenschaft als gesetzliche Unfallversicherung.
Unternehmerinnen und Unternehmer müssen ihren Betrieb binnen einer Woche nach Eröffnung bei der fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, auch wenn sie keine Arbeitnehmer beschäftigen.
Hier finden Sie Informationen bzw. alle notwendigen Formulare
- zu den bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse versicherten Branchen
- zum Beitrag
- zum Aufnahmeverfahren sowie
- zur Möglichkeit, eine Freiwillige Unternehmerversicherung abzuschließen
Kompetente Präventions-Beratung erfolgt am besten schon in der Planungsphase. Mitgliedsunternehmen können sie von Beginn an kostenlos anfordern.
Weitere Hinweise für Existenzgründer finden Sie u.a. auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
