Mitgliedschaft/Beitrag




DEÜV-Meldeverfahren

Sofern Sie Arbeitnehmer beschäftigen, melden Sie seit Anfang 2009 die Entgeltdaten Ihrer Mitarbeiter über das Datenerfassungs- und Übermittlungsverfahren der Sozialversicherung (DEÜV) auch an die Einzugsstellen der Krankenkassen. Dazu füllen Sie den „Datenbaustein Unfallversicherung“ (DBUV) aus.
 
Bitte beachten Sie Folgendes:
Ab Januar 2010 sind alle systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramme so konzipiert, dass die einzugebende Mitgliedsnummer immer der vom Unfallversicherungsträger vorgegebenen Schreibweise für das Meldeverfahren entsprechen muss. Dies gilt für alle Meldungen, die ab dem 01.01.2010 erstellt werden. Bitte verwenden Sie deshalb unbedingt die folgenden Formate. Wird der DBUV nicht zutreffend ausgefüllt, wird die gesamte Meldung abgewiesen.
 
Um Ihnen das Ausfüllen zu erleichtern, haben wir hier für Sie die wichtigsten Informationen für die Erfassung der Entgeltdaten zusammengestellt:
 
  1. Die Betriebsnummer (BBNR-UV) der BG ETEM: 37916971
     
  2. Die Mitgliedsnummer Ihres Unternehmens bei der BG ETEM

    Sie finden sie  z.B. auf dem Lohnnachweisformular, dem Veranlagungsbescheid oder dem Aufnahmebescheid. Bitte geben Sie die Mitgliedsnummer immer linksbündig, 8-stellig und ohne Sonderzeichen ein.
     
  3. Gefahrtarifstelle(n), der die Tätigkeit des Mitarbeiters zuzuordnen ist.

    Die Gefahrtarifstelle(n) Ihres Unternehmens finden Sie auf dem Lohnnachweisformular oder dem Veranlagungsbescheid. Sie sind immer 4-stellig mit führender Null zu  erfassen.

    Beispiele:
    Gewerbezweig „Elektrische Installation“       =  Gefahrtarifstelle 0007
    Gewerbezweig „Weberei ohne Veredlung“   =  Gefahrtarifstelle 0022

    Abhängig vom verwendeten Abrechnungsprogramm ist ggf. erneut die BBNR-UV der BG ETEM einzugeben.
     
  4. Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zur Unfallversicherung

    Bei den Angaben zum Arbeitsentgelt verfahren Sie wie beim Lohnnachweis zur BG. Grundsätzlich sind alle steuerpflichtigen Bruttobezüge (einschließlich evtl. Lohnsteuerfreibeträge) anzugeben. Auch steuerfreie Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschläge sowie die Entgelte von kurzfristig Beschäftigten sind nachweispflichtig. Die Höchstgrenze des nachzuweisenden Entgelts pro Beschäftigen beträgt 72.000,00 Euro für das Jahr 2009. mehr
     
  5. Arbeitsstunden

    Die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden müssen Sie pro Arbeitnehmer erfassen. Ist die Stundenzahl nicht bekannt, genügt auch eine gewissenhafte Schätzung.

    Hierbei setzen Sie bitte für Meldungen, die das Jahr 2009 betreffen, für eine vollbeschäftigte Person 1.590 Stunden an. Für Meldungen des Jahres 2010 verwenden Sie bitte den Vollarbeiterrichtwert von 1.610 Arbeitsstunden.
 
Bei weiteren Fragen zur Dateneingabe im "Datenbaustein Unfallversicherung" helfen Ihnen unsere Service-Center gern. Bitte wählen Sie
 
  • für Köln:                      01805 002760 (14 ct/min)
  • für Augsburg:             01805 007869 (14 ct/min)
 




Ab 2010 Änderungen bei der Meldung von Arbeitsentgelt in Wertguthaben:

Wertguthaben geben Arbeitnehmern und Arbeitgebern Freiheit, Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Sie werden gebildet, wenn ein Arbeitnehmer sich einen Teil seines Arbeitsentgelts nicht auszahlen lässt, sondern im Rahmen einer so genannten Wertguthabenvereinbarung nach § 7b SGB IV anspart. Das Arbeitsentgelt wird dann zu einem späteren Zeitpunkt während einer Freistellung von der Arbeitsleistung oder einer Reduzierung der vertraglichen Arbeitszeit entnommen. Beispiele sind die Altersteilzeit im Blockmodell oder das sogenannte Sabbatical. Andere Maßnahmen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung, z. B. die Gleitzeit oder Jahresarbeitszeit, fallen nicht unter diesen Begriff.  
 
Zu Jahresbeginn wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Wertguthabenvereinbarungen verändert. In diesem Zusammenhang ergeben sich auch Änderungen im Hinblick auf die Meldung von Arbeitsentgelt in Wertguthaben an die gesetzliche Unfallversicherung. mehr 
 
 
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Moderner Service: Der Lohnnachweis kommt übers Internet

Im EXTRANET können Betriebe Arbeitsunfälle elektronisch über das Internet meldenund den Lohnnachweis online einreichen.
 
Zum Jahresende wurden in der Vergangenheit an alle Mitgliedsbetriebe die Lohnnachweisformulare versandt, diese von den Betrieben ausgefüllt und an uns zurückgesandt. In der BG werden die Daten von Hand ausgewertet, erfasst und ins System übergeben.
 
Dies stellt sowohl bei der BG als auch bei den Betrieben einen hohen Aufwand dar (Papier, Porto, Personal), der deutlich verringert werden kann. Das spart Ihnen Geld und Zeit und allen Mitgliedern durch die Reduzierung an Aufwand bei der Berufsgenossenschaft. Für das Jahr 2006 haben mehr als 25.000 Lohnnachweise die BG elektronisch erreicht. Ihre Daten landen über Nacht in unserem Hauptrechner und stehen am folgenden Arbeitstag dem zuständigen Mitarbeiter für die Freigabe der Daten auf dem Arbeitsplatzrechner zur Verfügung.
 
Allen anderen Mitgliedsbetrieben wird, wie bisher, ein Formular per Post zugesandt. Wir freuen uns, wenn auch diese stark von der elektronischen Eingabe Gebrauch machen. Wie im letzten Jahr wird auf dem Formular die Zugangskennung zu unserem Dienst mitgeliefert. Mit dieser wählen Sie sich über den gesicherten Bereich des EXTRANETs ein. Die vollen Funktionen stehen zur Verfügung, wenn wir einige wenige weitere Daten von Ihnen haben. Neben Namen und Vornamen möchten wir eine E-mail-Adresse des Zugangsberechtigten kennen, damit wir auch Sie zukünftig kostengünstig per E-mail erreichen können. Außerdem möchten wir Sie gern mit Ihrem Namen ansprechen können. Die teilnehmenden Betriebe erhalten in den folgenden Jahren nur noch elektronisch einen Hinweis auf Abgabe des Lohnnachweises. Sie selbst pflegen diese Personalisierung, indem Sie bei Änderungen einfach diese Daten aktualisieren.
 
Nach Freigabe der Funktionen können Sie das Lohnnachweisformular aufrufen. Dieses ist, genau wie das Papierformular, mit gewissen Daten vorbelegt. Sie ergänzen die Lohnsummen in den einzelnen Gefahrtarifstellen, die Anzahl der Versicherten zum Stichtag 31.12. und die Anzahl der insgesamt geleisteten Arbeitsstunden. Fertig!
 
Absenden und die Sache ist nach einer Plausibilitätskontrolle erledigt. Der ganze Vorgang dauert im Regelfall nicht länger als 90 Sekunden inklusive der nur einmalig erforderlichen Personalisierung. Ob Sie daran teilnehmen möchten, entscheiden alleine Sie. Wir nehmen nämlich auch weiterhin gerne Ihr Papierformular entgegen.
 
Im Bereich von EXTRANET finden Sie eine Kurzanleitung, die das Verfahren genau beschreibt.




 
Lohnnachweis online
Nutzen Sie EXTRANET, um online Ihren Lohnnachweis zu führen.
 
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Hinweise für Existenzgründer
Informationen über die gesetzliche Unfallversicherung, Anmeldung neuer Unternehmen, Sicherheit am Arbeitsplatz von Anfang an.
 
Häufig gestellte Fragen