Entstehungsgeschichte der GVS (vormals: ZAs)
Die GVS ist eine zentrale Dienstleistungseinrichtung für alle gewerblichen Berufsgenossenschaften, für viele Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und einige landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften.
Mit der deutschen Einheit übernahm die GVS unmittelbar alle in den neuen Bundesländern (längstens bis 31.12.1990) asbeststaubexponierten Arbeitnehmer.
Ab dem 1. Januar 1991 waren die gesetzlichen Unfallversicherungsträger auch für die Betriebe in den neuen Bundesländern zuständig.
Asbestverbrauch in Deutschland
In den 60er und 70er Jahren wurden Schätzungen zufolge allein in der Bundesrepublik Deutschland bei über 3.000 Produktarten jährlich knapp 200.000 Tonnen Asbest verbraucht.
Gleichzeitig stiegen die Verdachtsanzeigen zur Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) und zur Asbestose in Verbindung mit Lungenkrebs. Beide Erkrankungen sind seit 1934 und 1936 anerkannte Berufskrankheiten.
Bereits in den 60er Jahren vertraten Arbeitsmediziner auf nationaler und internationaler Ebene die Auffassung, dass Asbest auch für die Entstehung von Mesotheliomen des Rippenfells und des Bauchfells verantwortlich sind. Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse führten dazu, dass 1977 das "durch Asbest verursachte Mesotheliom des Rippenfells und des Bauchfells" als weitere Berufskrankheit anerkannt wurde.
Kennzeichnend für asbestbedingte Erkrankungen ist die lange Latenzzeit zwischen der Asbeststaubexposition und der Manifestation der asbestbedingten Erkrankung. Das heißt, die asbestbedingte Erkrankung tritt oft Jahre später auf, lange nachdem der Versicherte die gefährdende Tätigkeit beendet hat oder bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist.
Da der Erkrankte darüber hinaus in mehreren Unternehmen mit unterschiedlicher unfallversicherungsrechtlicher Zuständigkeit asbestexponiert tätig gewesen sein konnte, wurde eine zentrale Einrichtung, die GVS, geschaffen.
Die Errichtung der GVSs
Die Hauptgeschäftsführerkonferenz der gewerblichen Berufsgenossenschaften beschloss im Januar 1971, dass arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nicht allein während der Ausübung der gefährdenden Tätigkeit, sondern auch nach dem Ausscheiden des Versicherten aus der gefährdenden Tätigkeit zu ermöglichen.
Der organisatorische Grundstein für die GVS wurde im Frühjahr 1972 mit der "Vereinbarung der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der See-Berufsgenossenschaft über die Erfassung asbeststaubgefährdeter Arbeitnehmer und die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen" gelegt.
Organisationsrechtlich wurde bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), vormals Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) eine „Gesundheitsvorsorge“ (GVS), vormals "Zentrale Erfassungsstelle asbeststaubgefährdeter Arbeitnehmer" (ZAs) errichtet. Mit der tatsächlichen Wahrnehmung dieser Aufgaben wurde die Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik (BG ETF), vormals Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft beauftragt
Die GVS als Auftragseinrichtung
Schon die Vereinbarung von 1972 sah vor, dass der GVS auch landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand beitreten können. Seit 1992 werden die Auftragsverhältnisse zwischen den einzelnen Unfallversicherungsträgern und der BG ETEM durch öffentlich-rechtliche Verträge geregelt.
Aufgaben der GVS: Arbeitsteilung mit den Unfallversicherungsträgern
Zwischen den Unfallversicherungsträgern und der GVS gibt es eine klare Aufgabenverteilung. Die GVS soll drei Hauptzwecke erfüllen:
- die Daten von asbeststaubgefährdeten Arbeitnehmern erfassen,
- arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" organisieren,
- in den Grenzen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen personenbezogene, arbeitsanamnestische und medizinische Daten speichern und für externe Forschungszwecke zur Verfügung stellen.
Übernahme asbeststaubgefährdeter Arbeitnehmer aus den neuen Bundesländern
Abweichend von der üblichen Aufgabenteilung zwischen GVS und auftraggebendem Unfallversicherungsträger übernahm die GVS unmittelbar alle in den neuen Bundesländern bis längstens 31.12.1990 asbeststaubexponierten Arbeitnehmer. Am 31.12.2004 wurden bei der GVS 157.173 ehemals asbeststaubexponierte Arbeitnehmer aus den neuen Bundesländern erfasst. Hiervon nehmen 37.835 regelmäßig an den nachgehenden Untersuchungen teil. Die Kosten werden gemäß dem im Einigungsvertrag vorgesehenen Verteilungsschlüssel für die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherungsträger bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten verteilt.