Übersicht über den Datenbestand
Am Ende des Jahres 2009 waren 45 gesetzliche Unfallversicherungsträger an der GVS beteiligt.
550.776 Personen sind im Datenbestand der GVS insgesamt erfasst.
Davon sind 545.825 Personen, die beruflich Umgang mit asbestfaserhaltigem Staub hatten oder haben. 73.434 Personen sind für Nachuntersuchungen und 247.002 Personen für nachgehende Untersuchungen vorgemerkt.
1.650 Personen sind für Nachuntersuchungen vorgemerkt, die beruflich Umgang mit quarzhaltigem Staub haben.
1.485 Personen sind für Nachuntersuchungen und 853 Personen sind für nachgehende Untersuchungen vorgemerkt, die beruflich Umgang mit künstlichem mineralischem Faserstaub der Kategorie 1 oder 2 (Aluminiumsilikatwolle) hatten oder haben.
Hinweis:
Asbestherstellung und -verarbeitung sind in Deutschland seit 1993 verboten. Ausnahmen des Tätigkeitsverbotes sind unter strenger Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen erlaubt soweit Asbest im Rahmen von Abbruch- oder Sanierungsarbeiten zu beseitigen ist. Bei den Betrieben, die noch Umgang mit Asbest haben, handelt es sich daher überwiegend um Betriebe der Bauwirtschaft.



