Lohnnachweis

Der digitale Lohnnachweis ist eine der Grundlagen für die Berechnung Ihres Beitrags zur Gesetzlichen Unfallversicherung. Mit dem digitalen Lohnnachweis melden Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter (z. B. Steuerberater) uns das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Anzahl Ihrer Arbeitnehmer. Die Meldung des Lohnnachweises ist im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens nur noch über Ihr systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe sv.net zulässig.

1. Stammdatenabruf
Bevor Sie uns die Lohnsummen melden können, rufen Sie zunächst die für Ihr Unternehmen aktuell gültigen Stammdaten (Gefahrtarifstellen) ab. Der Abruf muss jedes Jahr wiederholt werden. Hierfür brauchen Sie Ihre Zugangsdaten.

  • Betriebsnummer der BG ETEM (BBNRUV): 37916971
  • Unser Zeichen (Unternehmensnummer)
  • Ihre PIN
Zugangsdaten nicht zur Hand?
Ihre Zugangsdaten für den digitalen Lohnnachweis finden Sie ganz einfach im Extranet der BG ETEM oder Sie schreiben eine Mail an und fordern die Daten erneut an.

2. Stammdatenantwort verarbeiten
Bitte übernehmen Sie die zurückgemeldeten Stammdaten in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm. Wichtig ist, dass jedem Beschäftigten die zutreffende Gefahrtarifstelle zugeordnet ist.

3. Abgabe des Lohnnachweises
Nach erfolgreicher Datenübernahme ist die Übermittlung des digitalen Lohnnachweises möglich.

 

Lohnnachweis mit mehreren Abrechnungsstellen
Hat Ihr Unternehmen mehrere Stellen, welche die Lohn- und Gehaltsabrechnung durchführen, muss jede dieser Stellen einen Stammdatenabruf durchführen und einen Lohnnachweis abgeben. Die BG ETEM erwartet für jeden Abruf einen (Teil-)Lohnnachweis. Sämtliche (Teil-)Lohnnachweise eines Unternehmens werden von uns zur Beitragsberechnung zusammengefasst und im Beitragsbescheid wie bisher als Gesamtlohnsumme ausgewiesen.

Lohnnachweis ohne Entgeltabrechnungsprogramm
Wird in Ihrem Unternehmen kein Entgeltabrechnungsprogramm genutzt, kann der digitale Lohnnachweis auch über das SV-Meldeportal (itsg.de) abgegeben werden.

Für die Anmeldung bei SV-Meldeportal benötigen Sie Ihre eigene Betriebsnummer (BBNR), die Ihnen die Bundesagentur für Arbeit zugewiesen hat. Sollten Sie noch keine eigene BBNR haben, beantragen Sie diese bitte beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit unter
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service

Haben Sie mit Ihrer Lohnabrechnung einen Dienstleister (z. B. Steuerberater) beauftragt, klären Sie bitte mit ihm vorab, ob der digitale Lohnnachweis bereits abgegeben wurde.
So vermeiden Sie Doppelmeldungen, die zu einer zu hohen Beitragsforderung führen würden.

Stammdatenabruf: ab 01. November des dem Umlagejahr vorausgehenden Jahres
Abgabefrist Lohnnachweis: 16. Februar des dem Umlagejahr folgenden Jahres

Stammdaten für das Umlagejahr 2023 können ab dem 01.11.2022 abgerufen werden. Nach erfolgreichem Abruf der Stammdaten kann der Lohnnachweis abgegeben werden. Spätestens am 16.02.2024 muss der digitale Lohnnachweis 2023 bei der BG ETEM eingegangen sein.

Schätzung durch die BG ETEM:
Geht der Lohnnachweis nicht, nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig bei uns ein, müssen wir die Lohnsummen von Amts wegen schätzen (§ 165 Abs. 3 SGB VII).

Kontakt

Telefon: 0221 3778-1800
Fax: 0221 3778-1801
uv-meldeverfahren@bgetem.de

Bei Fragen zur Einrichtung und Funktionalität Ihres Entgeltabrechnungsprogramms oder des SV-Meldeportals wenden Sie sich bitte an Ihre/n Programmanbieter/in.

Broschüre: Informationen und wichtige Termine zum UV-Meldeverfahren

Broschüre Lohnnachweis DIGITAL 

Eine detaillierte Beschreibung des Verfahrens mit allen Informationen und wichtigen Terminen zum neuen UV-Meldeverfahren können Anwender auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herunterladen (PDF-Datei).

Fragen und Antworten

Benötigen Sie Hilfe beim Stammdatenabruf oder beim Erstellen des digitalen Lohnnachweises? Nutzen Sie zur Unterstützung das Self Service Portal der DGUV.

Allgemeine Fragen zu den Meldepflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gegenüber den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung beantwortet das neue Informationsportal der deutschen Sozialversicherer.

Informationen der DGUV zum UV-Meldeverfahren

Diesen Beitrag teilen