BG-Vorschriften, -Regeln, -Informationen, wichtige Gesetze

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Verzeichnis Vorschriften, Regeln, Informationen
Ein aktuelles Verzeichnis unserer Schriften (Stand: März 2010) können Sie als pdf-Datei herunterladen: PDF (162 kb)


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Die Druckausgaben unserer Schriften erhalten Mitgliedsbetriebe kostenlos.
 
Abteilung Prävention
Telefon 0221 3778-1020
Telefax  0221 3778-1021



BG-Vorschriften
 
Die Berufsgenossenschaften erlassen BG-Vorschriften (BGVen), die für die Betriebe verbindlich sind. Sie definieren Sicherheitsanforderungen an die betrieblichen Einrichtungen und Arbeitsverfahren sowie an Verhaltensweisen und an die Arbeitsschutzorganisation. Begründungen und Erläuterungen zu den BGVen erleichtern die Anwendung der Vorschriften.
 
Ordnungswidrigkeiten
 
Die Berufsgenossenschaft kann Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro ahnden. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).
 
Berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen
 
Beispielhafte Lösungsmöglichkeiten zu Unfallverhütungsvorschriften sowie Bezüge zu sonstigen Arbeitsschutzvorschriften und -regeln und zu Normen sind in den Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) zusammengestellt. Darüber hinaus gibt es spezielle BG-Informationen wie Merkblätter und Checklisten.



Die CD-ROM "Gesetze und Vorschriften" enthält alle bei der BG ETEM erlassenen BGVen sowie zahlreiche Regeln und Informationen (Bestellung).