- • Präventionszentren
- • Fachbereiche
- - Elektrotechnik
- - Maschinen und Anlagen
- - Textile Branchen/Schuhe
- - Arbeitsmedizin/
Berufskrankheiten - - Gefahrstoffe
- - BK-Ermittlungen/Statistik
- - Klein- und Mittelbetriebe
- - Strahlenschutz
- - Unfallforschung
- • Gesetze/ Vorschriften
- • Prüf- und
Zertifizierungsstelle - • Betriebsärztliche/
Sicherheitstechnische
Betreuung - • Messtechnische Dienste
GHS - die neue weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Gefährliche Stoffe und Gemische werden in verschiedenen Arbeitsprozessen weltweit eingesetzt und verwendet. Sei es ein lösungsmittelhaltiger Reiniger, ein Lack oder die Schwefelsäure in der Batterie. Erste Informationen über die Gefährlichkeit eines Stoffes oder eines Gemisches (Produkt) erhält der Anwender häufig aus der Kennzeichnung, die sich aus der Einstufung ergibt. Von daher sollte diese nicht von Land zu Land unterschiedlich sein, egal ob der Stoff transportiert oder ob Tätigkeiten damit am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Dies war leider bisher nicht so, gerade die Unterschiede zwischen der Kennzeichnung im Transport- und dem Chemikalienrecht waren für die Praxis schwer nachzuvollziehen.
Mit in Kraft treten der neuen europäischen GHS-Verordnung (Globally Harmonised System) zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen vom 20. Januar 2009 (EG) Nr. 1272/2008 wird diesem Umstand Rechnung getragen. Die bisherige europäische Stoffrichtlinie 67/548/EWG sowie die Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG werden mit der GHS-Verordnung (auch CLP-Verordnung genannt - CLP steht für Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) ab 2015 vollständig ersetzt. In der Gefahrstoffverordnung werden allerdings die Bezüge auf die Richtlinien bis zum außer Kraft treten beibehalten. Den Begriff „Zubereitung“ wird es zukünftig nicht mehr geben, GHS bezeichnet diese als „Gemische“.
Ziel ist es, durch die Verwendung international vereinbarter Einstufungskriterien und einheitlicher Elemente für die Kennzeichnung den Umwelt- und Gesundheitsschutz in der gesamten Welt zu verbessern und Handelshemmnisse abzubauen. Allerdings werden einige Stoffe mit GHS strenger als bisher eingestuft.
Elemente der neuen GHS-Verordnung
Das neue GHS-System enthält als Hauptelemente
- neue Gefahren-Piktogramme, mit teilweise neuen Symbolen
- Signalwörter (Gefahr oder Achtung)
- Gefahrenhinweise, sogenannte H-Sätze (hazard statements)
- Vorsorgehinweise, sogenannte P-Sätze (precautionary statements)
- Gefahrenklassen, unterteilt in Gefahrenkategorien
Die neuen Gefahren-Piktogramme sind rotumrandete Rauten mit schwarzem Symbol auf weißem Grund. Innerhalb der Raute werden durch Symbole die Hauptgefahrenklassen dargestellt. Zusätzlich wird ein Signalwort wie „Gefahr“ oder „Achtung“ mit abgebildet. Diese Darstellung einer Gefahr ist uns aus dem Transport gefährlicher Güter bereits bekannt.
Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien
Die bisherige Zuordnung zu den 15 Gefährlichkeitsmerkmalen wie z. B. giftig, hochentzündlich erfolgt zukünftig durch Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien. Die Gefahrenklassen werden unterteilt in
- Physikalische Gefahren
- Gesundheitsgefahren
- Umweltgefahren
Abhängig von der Schwere der Gefahr enthalten diese bis zu sechs Unterklassen bzw. Kategorien oder Typen. Die bisher verwendeten orangefarbenen Rechtecke mit schwarzen Symbolen wird es nicht mehr geben. In der folgenden Abbildung sind die neuen Gefahrenpiktogramme mit ihren Bezeichnungen dargestellt.
![]() |
||
|
Neu sind u. a. die Gefahrenklassen wie „Gase unter Druck“ (mit einem eigenen neuen Symbol), „Auf Metalle korrosiv wirkend“ oder „Selbstentzündbare (pyrophore) Flüssigkeiten oder Feststoffe“. Eine ebenfalls neue Gefahrenklasse ist die „spezifische Zielorgan-Toxizität“, die das gleiche Symbol „Gesundheitsgefahr“ erhalten, das auch für krebserzeugende-, erbgutverändernde- oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe gilt. Das Andreaskreuz wird durch das Symbol „Ausrufezeichen“ ersetzt.
Übergangsfristen
Seit 20. Januar 2009 können Gefahrstoffe nach dem Global Harmonisierten System eingestuft und gekennzeichnet werden. Ab Dezember 2010 dürfen Stoffe nur noch nach den neuen Vorschriften eingestuft und gekennzeichnet werden. Für Gemische wird die neue Einstufung und Kennzeichnung ab Mitte 2015 verbindlich. Vor 2010 bzw. 2015 können Stoffe bzw. Gemische bereits nach GHS gekennzeichnet werden, die bisherige Kennzeichnung darf für diese Produkte dann jedoch nicht mehr verwendet werden. Die Sicherheitsdatenblätter müssen für Stoffe ab der Einführung der neuen GHS-Kennzeichnung bis Mitte 2015 Angaben zur Einstufung nach dem neuen und alten System enthalten. Gemische können, müssen aber bis dahin nicht nach dem neuen System eingestuft werden.
Den kompletten Artikel, mit vielen weiteren Informationen zur neuen europäischen GHS-Verordnung, lesen Sie in Ausgabe 3/2009 der Brücke, die Sie hier herunterladen können.
Flyer: GHS - Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Plakat: Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe - weltweit
Bild-Dateien der einzelnen Symbole sind direkt auf den GHS-Seiten der UN zu finden: http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/pictograms.html
Zum GHS-Portal der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie: http://www.gischem.de/ghs/information.htm


