Netzwerk "Betriebsärzte für Kleinbetriebe"

Die BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse hat eine Liste qualifizierter und erfahrener Betriebsärzte zusammengestellt. Diese Ärzte unterstützen Kleinbetriebe beim Gesundheitsschutz und haben sich auf deren spezielle Anforderungen eingestellt:
 
  • Beratung/Betreuung, telefonisch oder falls erforderlich vor Ort
  • Ansprechpartner in der Region, möglichst kurze Wege
  • Flexibilität
  • Zugang zu betriebsärztlichem Sachverstand auch ohne vertragliche Bindung (Vertrag mit dem Betriebsarzt kann sinnvoll sein, ist aber nicht vorgeschrieben)      
  • Betrieb zahlt nur Leistungen, die der Betriebsarzt tatsächlich erbracht hat
 
Das BG-Netzwerk „Betriebsärzte für Kleinbetriebe“ richtet sich an Betriebe bis 50 Mitarbeiter, die am Unternehmermodell teilnehmen, oder Betriebe bis 10 Mitarbeiter, die sich für die Regelbetreuung entschieden haben. Die Ärzte des Netzwerks helfen Ihnen bei konkreten Fragen z. B.
  • zur Wiedereingliederung eines Mitarbeiters nach einer Krankheit / einem Unfall oder
  • zu Tätigkeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen oder
  • zum Umgang mit einem suchtkranken Mitarbeiter oder 
  • zur Gefährdungsbeurteilung.
 
Wie nutzen Sie das Netzwerk „Betriebsärzte für Kleinbetriebe“
 
Laden Sie das Verzeichnis der Betriebsärzte herunter und suchen Sie anhand der Postleitzahl eine Ärztin/einen Arzt in Ihrer Nähe.
 
Für die Information Ihrer Beschäftigten verwenden Sie am besten unseren "Betriebsarzt-Aushang" (Bestell-Nr. S 04). Meist wird der Aushang bei den Unternehmermodell-Seminaren mit ausgegeben (im Teilnehmer-Ordner).  
 
Sie können Name und Anschrift direkt in Ihren Aushang übertragen oder Sie nehmen zuerst Kontakt mit dem ausgewählten Betriebsarzt auf, um z. B. die Kosten für seine ärztlichen Leistungen zu besprechen. Ihrem Betrieb werden die Leistungen nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die BG zahlt keine Honorare.  
 
Sie können selbstverständlich den Betriebsarzt jederzeit wechseln oder auch mehrere Betriebsärzte auswählen, z. B. für verschiedene Betriebsstätten. Damit haben Sie eine wichtige Voraussetzung für einen effektiven Gesundheitsschutz der Mitarbeiter Ihres Betriebs geschaffen. Vielen Dank!
 
 
Jeder Unternehmer muss seine Beschäftigten informieren, welcher Betriebsarzt im Bedarfsfall anzusprechen ist. Dies gilt sowohl für das Unternehmermodell wie auch für die Regelbetreuung. Damit muss jeder Betrieb, der Arbeitnehmer beschäftigt, über einen Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde als Ansprechpartner verfügen.
 
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier auf unseren Internetseiten: „Betriebsärztliche/arbeitsmedizinische Betreuung von Kleinbetrieben“  
 
Ein Vertrag zwischen Betriebsarzt und dem Einzelbetrieb oder einer Gruppe von Betrieben (z. B. Innung) kann sinnvoll sein, ist aber im Rahmen des Unternehmermodells und der Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten nicht verbindlich vorgeschrieben. Dies muss vom betreuenden Arzt mit dem jeweiligen Betrieb abgesprochen und ggf. vereinbart werden. Die Einzelheiten sind in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) festgelegt.



Sie sind Betriebsarzt und haben Interesse, in dieses Verzeichnis aufgenommen zu werden? Bitte melden Sie sich bei uns.
 
Organisatorische Fragen
Fachbereich Klein- und Mittelbetriebe
Guido Schaefer
Tel:  02253 506-2277
Fax: 02253 506-2279
E-Mail
 
 
Auch bei fachlichen Fragen zur Arbeitsmedizin helfen wir Ihnen gern:
Fachbereich Arbeitsmedizin/ Berufskrankheiten
Sekretariat
Annegret Kalscheuer
Tel: 0221 3778-6211
Fax: 0221 3778-6228
E-Mail