Die BG ETEM in Kürze

Alles aus einer Hand: Die Berufsgenossenschaften (BG) unterstützen Unternehmen im Arbeitsschutz, betreuen Versicherte nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten und sichern deren Lebensunterhalt finanziell ab.

Vorbeugen ist besser als heilen
Die Berufsgenossenschaft arbeitet für sichere und gesunde Arbeitsplätze. Um Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen, berät die BG ihre Mitgliedsunternehmen persönlich vor Ort und durch vielfältige Medien. Darüber hinaus bildet sie Sicherheitsfachkräfte für die Betriebe aus, prüft Arbeitsmittel und initiiert Forschungsprojekte.

Rundum gesichert
Wer bei einem Arbeitsunfall verletzt wird oder an einer Berufskrankheit leidet, erhält von der Berufsgenossenschaft eine umfassende medizinische Betreuung. Die BG koordiniert das Heilverfahren und trägt alle Kosten. Während der Arbeitsunfähigkeit wird der Lebensunterhalt finanziell abgesichert. In manchen Fällen sind die gesundheitlichen Einschränkungen so schwer wiegend, dass man nicht ohne weiteres an den alten Arbeitsplatz zurückkehren kann. In diesen Fällen hat die BG eine Reihe von Möglichkeiten, den Weg in das Berufsleben zu ebnen, zum Beispiel durch technische Umbauten am Arbeitsplatz, die den Gesundheitsschaden ausgleichen. Auch die Teilhabe am sozialen Leben unterstützt die Berufsgenossenschaft durch verschiedene Maßnahmen, etwa den behindertengerechten Umbau von Fahrzeugen, um die Mobilität zu erhalten.

BG haftet anstelle des Unternehmers
Finanziert wird die Arbeit der Berufsgenossenschaften nur durch die Arbeitgeber. Dafür löst die BG die Haftung des Unternehmers für Gesundheitsschäden aus Versicherungsfällen gegenüber den Beschäftigten ab.

Gerechter und stabiler Beitrag
Grundlage für die Berechnung der Beiträge ist die Summe aller im Unternehmen gezahlten Gehälter. Ferner fließt das Unfallrisiko des jeweiligen Branchenzweigs ein. Zusätzlich gibt es ein Nachlass-System, das Unternehmen mit niedrigen Unfallzahlen belohnt.

Prägend: Die Selbstverwaltung
An der Spitze der Berufsgenossenschaft stehen die beiden Selbstverwaltungsorgane Vertreterversammlung und Vorstand. Sie werden je zur Hälfte aus ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber gebildet. Vertreterversammlung und Vorstand treffen gemeinsam mit der Geschäftsführung die wichtigen Entscheidungen, zum Beispiel über die Satzung, den Gefahrtarif oder Unfallverhütungsvorschriften. Dabei bringen die Mitglieder der Selbstverwaltung ihre Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis ein und geben so wichtige Impulse für die Arbeit der Berufsgenossenschaft.

BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) sind 4,3 Millionen Beschäftigte in gut 224.000 Unternehmen versichert. Hauptsitz der BG ETEM ist Köln.

Überblick

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse

Aufgabe

Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen in den Bereichen Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse

Rechtsform

Bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit paritätischer Selbstverwaltung

Tätigkeit

  • Prävention von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Rehabilitation und Entschädigung von Verletzten und Erkrankten

Beitragspflichtige Mitgliedsbetriebe

224.271 (Stand 31.12.2021)

Versicherungsverhältnisse

 4.316.042 (Stand 31.12.2021)

Lohnsumme

137.387 Mio. Euro

Beitrag pro 100 € Lohnsumme (Bruttoumlage)

0,769 Euro

  • Webcode: 11478167
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