Die fünf populärsten Irrtümer im Straßenverkehr

(27.03.2018) "Wie war das noch mal ...?" - Millionen von Verkehrsteilnehmern, die seit Jahrzehnten den Führerschein besitzen, sind sich unsicher. Im Laufe der Jahre hat sich unmerklich ein gefährliches Halbwissen eingeschlichen. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) räumt in seiner aktuellen Versichertenzeitschrift "impuls" 02/2018 mit den fünf populärsten Irrtümern im Straßenverkehr auf.

Kurz zusammengefasst sind das die wichtigsten Verkehrsregeln, die viele Autofahrer allzu locker praktizieren:

  1. Rechts überholen auf der Autobahn ist verboten - das denken viele, gilt aber beispielsweise bei einem Stau nicht. Steht der Verkehr auf der linken Spur oder ist höchstens 60 km/h schnell, darf nämlich doch rechts überholt werden. Allerdings mit maximal 20 km/h Unterschied, also einer Gesamtgeschwindigkeit von höchstens 80 km/h.
  2. Einordnen im Reißverschlussverfahren soll möglichst zügig geschehen - deshalb ordnen sich die meisten Autofahrer sehr rasch ein, wenn sich die Fahrbahn von zwei auf einen Streifen verengt. Tatsächlich fließt der Verkehr aber zügiger, wenn alle Autofahrer bis zum Ende des zu schließenden Fahrstreifens fahren und sich erst dann einordnen.
  3. Hupen ist fast nie gestattet - das glauben viele und haben Hemmungen, diese im Ausnahmefall zu benutzen. Doch Warnen durch Hupen ist erlaubt, wenn innerorts beispielsweise ein Fußgänger die rote Ampel überquert. Oder außerorts darf es als Überholsignal (nur kurz!) auf Landstraßen benutzt werden, um dem Vorgänger das Überholen anzuzeigen.
  4. Haltende Busse dürfen nicht überholt werden - das ist zwar rücksichtsvoll gegenüber den aussteigenden Fahrgästen, aber ein haltender Bus darf mit Schrittgeschwindigkeit (maximal 7 km/h) und ausreichendem Sicherheitsabstand überholt werden. Sobald ein Bus allerdings während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf er tatsächlich nicht überholt werden. Das betrifft z. B. gefährliche Haltestellen, die mit einem entsprechenden Zeichen markiert sind. Dort müssen Busfahrer das Warnblinklicht einschalten, wenn sie sich dieser nähern.
  5. "Rechts vor links" gilt immer - das meinen fast alle! Die Regel "rechts vor links" gilt beispielsweise nicht, wenn die rechts einmündende Straße ein Feld- oder Waldweg ist, die einmündende Straße ein verkehrsberuhigter Bereich ist oder ein Fahrzeug aus einer Grundstückseinfahrt kommt.

Noch unsicher? Im Online-Quiz "Kein Lappen für Lappen" kann sich jeder auf www.runtervomgas.de der härtesten Fahrprüfung Deutschlands unterziehen und von Gernot Hassknecht (bekannt aus der ZDF heute show) persönlich zu seinem aktuellen Wissensstand über Verkehrsregeln testen lassen. Die Fragen basieren auf den amtlichen Prüfungsbögen (wie aus der Führerscheinprüfung bekannt) und wurden mit Unterstützung von TÜV und DEKRA umgesetzt.

Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,8 Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

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Pressekontakt
Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon 0221 3778-5521
Telefax 0221 3778-25521
Mobil 0175 260 73 90
E-Mail sprotte.christian@bgetem.de
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  • Webcode: 18868987
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