Fortbildung

Laserschutzbeauftragte

Die biologischen Wirkungen von Laserstrahlen stehen ebenso auf dem Programm dieser Sonderveranstaltung wie die Eigenschaften von Laserstrahlung und ein Überblick über das Regelwerk.

Das Seminar am 7. und 8. März 2018 richtet sich an Laserschutzbeauftragte, die bereits Sachkundenachweise bzw. Fachkenntnisse nach der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) oder DGUV Vorschrift 11 (Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung) erworben haben. Es informiert sie über Änderungen der gesetzlichen Regelungen. Sie können so den Unternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich Laserstrahlung an Laser unterstützen, um den sicheren Betrieb nach OStrV zu gewährleisten. Insbesondere Laserschutzbeauftragte, deren letzte Schulung vor 2010 war, sollten an diesem Seminar oder am Seminar 309 teilnehmen. Die Pflicht zur Fortbildung des Laserschutzbeauftragten ist seit November 2016 in der geänderten OStrV verankert worden.

Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie in unserer Seminardatenbank, Veranstaltungsnummer 309 und 808.

  • Webcode: 17986819
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Stornogebühr

Bei einer eingehenden Stornierung im Zeitraum von weniger als 10 Kalendertagen vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen wird eine Stornogebühr erhoben. mehr

Unternehmermodell

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten.