Seminarkosten

Die Berufsgenossenschaft übernimmt für die Seminarteilnehmer neben den unmittelbaren Seminarkosten auch die Unterbringungskosten in Einzelzimmern sowie in der Regel die Verpflegungs- und Fahrtkosten.

Abweichende Regelungen entnehmen Sie bitte dem Internet bzw. den ausführlichen Unterlagen die Sie mit der Teilnahmebestätigung zugesandt bekommen.

Die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für die Seminardauer trägt das Unternehmen.

  • Webcode: 11620998
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Stornogebühr

Bei einer eingehenden Stornierung im Zeitraum von weniger als 10 Kalendertagen vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen wird eine Stornogebühr erhoben. mehr

Unternehmermodell

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten.