Unfallversicherung

Mitarbeiter, die von ihrem Arbeitgeber zum Seminar geschickt werden, handeln im Interesse des Betriebes und sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz gilt während des Seminars und bei der An- und Abreise. Sollte es zu einem Unfall kommen, so sind jedoch stets die Umstände des Einzelfalls zu prüfen und für die Anerkennung eines Versicherungsfalles maßgebend. Sachschäden, z. B. bei Pkw-Unfällen, werden von der Berufsgenossenschaft nicht ersetzt.

Eine private Teilnahme ohne Wissen und Einflussnahme des Mitgliedsunternehmens ist nicht zulässig.

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Stornogebühr

Bei einer eingehenden Stornierung im Zeitraum von weniger als 10 Kalendertagen vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen wird eine Stornogebühr erhoben. mehr

Unternehmermodell

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten.