Selbstverwaltung
Die BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse ist als Unfallversicherungsträger eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltungsorgane, die Vertreterversammlung und der Vorstand, sind ehrenamtlich je zur Hälfte mit Arbeitgebern und Versicherten besetzt. Sie bringen ihre Erfahrungen aus den Betrieben und ihren Sachverstand ein und ermöglichen so praxisnahe Entscheidungen. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung trifft die Selbstverwaltung ihre Entscheidungen in eigener Verantwortung. Dabei unterliegt sie der Aufsicht des Staates.
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Die Organisation
Alle sechs Jahre finden Sozialwahlen statt. Die Arbeitgeber und Versicherten wählen ihre Mitglieder für die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft. Die Vertreterversammlung wählt dann den Vorstand.
Die Vertreterversammlung entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten. Der Vorstand leitet die Berufsgenossenschaft und vertritt sie nach außen.

