Elektronischer Datenaustausch Entgeltersatzleistungen: Bei Zahlung von Verletztengeld oder Übergangsgeld müssen die Unternehmen in der Regel keine Entgelte an die BG melden

Nur in seltenen Fällen müssen Unternehmen nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten Entgelte der Betroffenen zur Berechnung von Entgeltersatzleistungen direkt an die BG melden. Im Regelfall werden die Entgeltersatzleistungen im Rahmen eines Generalauftrages oder Einzelauftrages durch die Krankenkassen ausgezahlt.

Sie brauchen uns nur dann die Entgelte zu übermitteln, wenn wir Sie ausdrücklich dazu auffordern.

Haben Sie eine Aufforderung zur Übermittlung von Entgeltdaten erhalten? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen.

Bitte beachten Sie, dass die hier beschriebene Meldung nicht den jährlichen Lohnnachweis/die DEÜV-Meldung für die Berechnung des Beitrages zur Berufsgenossenschaft ersetzt.

  • Webcode: 13129267
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