Elektronischer Datenaustausch Entgeltersatzleistungen

Bei Zahlung von Verletztengeld oder Übergangsgeld müssen die Unternehmen in der Regel keine Entgelte an die BG melden

Das elektronische Meldeverfahren zu Entgeltersatzleistungen gemäß § 23c SGB IV ist zum 1.7.2011 in Kraft getreten. Es gilt u. a. für die wenigen Fälle, in denen die Unfallversicherungsträger nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten Entgeltersatzleistungen selbst berechnen und auszahlen. Im Regelfall werden die Entgeltersatzleistungen im Rahmen eines Generalauftrages oder Einzelauftrages durch die Krankenkassen ausgezahlt.

Sie brauchen uns nur dann die Entgelte zu übermitteln, wenn wir Sie ausdrücklich dazu auffordern. In allen anderen Fällen benötigen wir keine Daten, weil die Entgeltersatzleistung über die Krankenkasse berechnet und gezahlt wird.

In den wenigen Fällen, die eine elektronische Entgeltmeldung erforderlich machen, verfahren Sie bitte wie folgt:

  1. Wir übersenden Ihnen mit einem Anschreiben (pdf) den benötigten Datensatz und bitten Sie, uns die erforderlichen Daten zu übermitteln.
  2. Sie melden die Daten elektronisch. Empfänger ist die Unfallversicherung. Je nach Software ist beispielsweise das Feld "Die Entgeltbescheinigung soll an den Unfallversicherungsträger gesendet werden" zu aktivieren.
  3. Wir empfangen Ihre Daten über eine digitale Verteilstelle, berechnen und zahlen die Entgeltersatzleistung aus. Die Datenübermittlung funktioniert allerdings nur dann, wenn Sie unser Aktenzeichen, unsere Betriebsnummer und die IK-Nummer korrekt angeben. Unser Aktenzeichen ist immer 11-stellig und besteht nur aus Zahlen. Bei Angabe eines "ungültigen" Aktenzeichens kann der Datensatz nicht zugeordnet werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Meldung nicht den jährlichen Lohnnachweis/die DEÜV-Meldung für die Berechnung des Beitrages zur Berufsgenossenschaft ersetzt.

  • Webcode: 11318398
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