Leistungen für Unternehmer

Die Berufsgenossenschaft versteht sich als Dienstleister für ihre Mitgliedsunternehmen zum Wohle der Gesundheit der Versicherten und zum wirtschaftlichen Nutzen der Unternehmer. Durch eine optimale medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation lässt sich nach einem Arbeitsunfall der betriebswirtschaftliche Schaden für den Unfallbetrieb verringern, so z. B. bei der Entgeltfortzahlung. Maßnahmen der Berufshilfe schließen sich nahtlos an das Heilverfahren an. Dabei steht die Erhaltung des Arbeitsplatzes des Verletzten im Vordergrund. Die Berufsgenossenschaft beteiligt sich bei Bedarf auch finanziell an der Ausstattung des Arbeitsplatzes und unterstützt den Unternehmer während der Einarbeitung mit Eingliederungshilfen.
 
Vergleichende Untersuchungen mit der privaten Versicherungswirtschaft haben gezeigt: Die Berufsgenossenschaft arbeitet effektiv und hat einen sehr niedrigen Verwaltungskostenanteil. Allerdings bedarf das bewährte System der Solidargemeinschaft aller Unternehmer. Die Verteilung der Aufwendungen für die Rehabilitation und Entschädigung auf viele Schultern hat für die Betriebe große Vorteile: Bei einem Arbeitsunfall wird nicht der Unfallbetrieb allein belastet. Die volle Kostenübernahme könnte insbesondere kleinere Unternehmen schnell die wirtschaftliche Existenz gefährden.
 
Gleichzeitig hat der Gesetzgeber an die berufsgenossenschaftlichen Leistungen einen besonderen Service für die Mitgliedsunternehmen geknüpft. Er verbot die Schadensersatzforderung des Verletzten gegen den Unternehmer. Stattdessen soll allein die Berufsgenossenschaft streitschlichtend als neutrale Instanz die Leistungen festlegen. Eine Auseinandersetzung im Betrieb über das Verschulden des Unternehmers, des Mitarbeiters oder der Vorgesetzten wird damit vermieden. Diese Friedensfunktion verhindert, dass das Betriebsklima und das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer belastet wird.
 
Unternehmer und Versicherte leiten ihre Berufsgenossenschaft durch eine Selbstverwaltung. Aus alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen werden Vertreterversammlung und Vorstand gebildet. Sie sind je zur Hälfte mit Arbeitgebern und Versicherten besetzt. Die ebenfalls paritätisch besetzten Ausschüsse der Selbstverwaltung entscheiden über Rentenansprüche (Rentenausschüsse) und über Widersprüche (Widerspruchsausschüsse). Wissen und Erfahrungen des Unternehmers aus der betrieblichen Praxis fließen somit in die Entscheidungen ein.
 
Für Fragen zum Versicherungsschutz und zu den Leistungen zur Rehabilitation und Entschädigung sind die Bezirksverwaltungen kompetente Ansprechpartner für die Betriebe.