Leistungen für Versicherte

Die Berufsgenossenschaft sorgt zusammen mit den Mitgliedsbetrieben für eine wirksame Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (Prävention). Die Berufsgenossenschaft sorgt aber auch für die bestmögliche Beseitigung eingetretener Schäden nach Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufserkrankungen (Entschädigung). Sie übernimmt in diesen Fällen den Versicherungsschutz und kümmert sich um eine optimale medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation der Versicherten und sichert sie und ihre Familien finanziell ab.
 
Die Versicherten erhalten eine umfassende Betreuung und Beratung nach der Devise "Alles aus einer Hand". Dafür stehen in allen Bezirksverwaltungen fachlich kompetente Mitarbeiter zur Verfügung, die sich in der Rehabilitation auskennen und die Versicherten während des Heilverfahrens und auch danach noch begleiten.
 
Nach Eingang von Unfallanzeigen oder ärztlichen Unfallberichten vermitteln die Mitarbeiter der Bezirksverwaltungen geeignete Ärzte und steuern das Heilverfahren. Medizinische Hilfe wird fachkundig, schnell und mit allen geeigneten Mitteln erbracht. Dafür stehen den Versicherten speziell geschulte Durchgangsärzte sowie die Berufsgenossenschaftlichen Spezialkliniken zur Verfügung.
 
Bezirksverwaltungen
In sieben Bezirksverwaltungen werden die Versicherten nach Unfällen und Berufskrankheiten betreut. Die örtliche Nähe zu Versicherten, Ärzten und Kliniken sichert ein kompetentes Heilverfahren und eine effektive Betreuung.
 
Hier finden Sie Ihre Bezirksverwaltung
 
Die Bezirksverwaltungen
 
  • überwachen und steuern das Heilverfahren
  • betreuen Versicherte bei schweren Verletzungen individuell und persönlich
  • erklären gegenüber den Ärzten die Kostenübernahme
  • zahlen bei dauerhaften Gesundheitsschäden Rentenleistungen
  • sorgen mit berufshelferischen Maßnahmen für die Erhaltung oder die Erlangung eines Arbeitsplatzes
  • sichern die Teilhabe am sozialen Leben bei Behinderung
 
Wer ist versichert?
Die Vorteile der Gesetzlichen Unfallversicherung:
Kein Vertragsabschluss, keine Fristen, kein Kleingedrucktes, keine Versichertenbeiträge, keine Anmeldung.
 
Berufsgenossenschaftlichen Schutz räumt der Gesetzgeber allen Arbeitnehmern ein. Mit der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung stehen die Arbeitnehmer unter dem berufsgenossenschaftlichen Schutz bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Die Berufsgenossenschaft rechnet die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung direkt mit dem Unternehmen ab; für Arbeitnehmer fallen keine eigenen Versicherungsbeiträge an.