Gefährdungen bei der Desinfektion von Wasser

Im Rahmen der Wasseraufbereitung dienen verschiedene chemische oder physikalische Desinfektionsverfahren der Entfernung und / oder dem Abtöten von Mikroorganismen, insbesondere von Krankheitserregern. Ein hierbei eingesetztes Verfahren ist die Chlorung. Die sich hieraus ergebenden Gefährdungen erfordern Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten.

Gefahrstoffe sind Substanzen, die ein chemisches Gefährdungspotential aufweisen. Dieses kann die jeweiligen Reinstoffe (Elemente bzw. Verbindungen), Zubereitungen (Stoffgemische oder Lösungen von Stoffen) oder Erzeugnisse aus diesen betreffen. Ein Beispiel für Gefahrstoffe im Bäderbereich ist Chlorgas.

Informationen zu Gefahrstoffen, die bei der Wasserdesinfektion eingesetzt werden, können dem Gefahrstofflexikon in der DGUV Information 213-040 "Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser" (bisher: BGI/GUV‑I 8688) entnommen werden.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist der jeweilige Stand der Technik zu berücksichtigen. Dieser kann gemäß TRGS 460 "Handlungsempfehlung zur Ermittlung des Standes der Technik" ermittelt werden. In den Praxisbeispielen zur TRGS 460 ist das entsprechende Vorgehen am Beispiel der Desinfektion von Schwimm- und Badebeckenwasser beschrieben.

Unter Chlorung wird der Zusatz von chlorhaltigen Chemikalien zum Zweck der Desinfektion von Wasser verstanden. Chlor wird dabei in der Regel in Form von hypochloriger Säure dem Wasser zugesetzt. Hypochlorige Säure wird aus Chlorgas, Natrium- oder Calciumhypo­chloritlösung erzeugt. Aus der Gefährdungsbeurteilung über diese Gefahrstoffe ergeben sich Anforderungen an die Aufstellungsräume, die Chlorungseinrichtungen und den Betrieb von Chlorungseinrichtungen.

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