Zertifizierung

Was bedeutet Zertifizierung?

Der Begriff "Zertifizierung" bezeichnet die durch einen unabhängigen Dritten bestätigte Übereinstimmung eines Produktes oder einer Dienstleistung mit (z.B.: durch Gesetze, Verordnungen oder technische Normen) vorgegebenen Anforderungen.

Nach erfolgreicher Prüfung wird durch ein Zertifikat bestätigt, daß die geprüfte Produktpalette den zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht. Voraussetzung dafür ist die Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens.

 

Konformitätsbewertungsverfahren

Die Bewertung eines Produkts mit den zutreffenden Prüfgrundlagen (z. B. EU-Verordnungen, anerkannte Regeln der Technik wie: DIN-Normen, VDE- Bestimmungen, EN-Normen und sonstige ergänzende Prüfanforderungen) bezeichnet man als "Konformitätsbewertungsverfahren".

Die Einleitung des Konformitätsbewertungsverfahren erfolgt mittels Antrag. Nach Zuordnung des Produktes zu den entsprechenden Prüfgrundlagen wird mit dem Auftraggeber ein Vertrag abgeschlossen.

Vorteile einer Zertifizierung

  • Absicherung der Konstruktion, Dokumentation und Qualitätsfähigkeit
  • Wettbewerbsvorteil durch Vorlage von
    • EG-Baumusterprüfbescheinigung
    • GS-Prüfbescheinigung
    • DGUV Test-Zertifikat
  • Transparenz der Erzeugnisse und ihrer Herstellung durch Einbeziehung einer neutralen Stelle zur Überwachung der Fertigung
  • Vereinfachung der Diskussion über die Erfüllung von Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften

 

Zertifizierung von Produkten

Zertifizierung nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) durch Vorlage positiver Prüfberichte einer oder mehrerer akkreditierter Prüfstellen.

Zertifizierungsgrundlagen:

Produktsicherheitsgesetz unter Anwendung der

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
PSA-Verordnung 2016/425/EU
EMV-Richtlinie 2014/30/EU

  • Webcode: 12808521
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