Brand- und Explosionsschutz

Explosionen führen in Betrieben immer wieder zu schweren Schadensereignissen und fordern Menschenleben. In Betrieben der BG ETEM werden Stoffe eingesetzt, die mit der Umgebungsluft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können. Typische Beispiele sind Lösemittel und brennbare Stäube.

Wichtige Anforderungen für den Explosionsschutz werden in der Gefahrstoffverordnung geregelt. Besteht bei einem Arbeitsprozess die Wahrscheinlichkeit der Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre, ist dies in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und in einem Explosionsschutzdokument festzuhalten. Kann sich eine gefahrdrohende Menge explosionsfähiger Atmosphäre im Normalbetrieb bilden, ist es für den Betrieb am besten, den gefährdeten Bereich in Zonen einzuteilen.
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