Aus Unfällen lernen: Beim Schrauben Lichtbogen ausgelöst

Monteur erlitt bei Arbeiten am Kabelkanal Verbrennungen an den Händen und Armen.

Arbeitsauftrag:
Zwei Monteure einer Elektroinstallationsfirma wurden damit beauftragt, für den Anschluss des Kühlwasserkreislaufs einer neuen Pumpe zwei 400 V-Kabel zu verlegen.

Unfallhergang:
Die beiden Monteure nutzten bei der Verlegung bereits vorhandene Kabeltrassen. Da im weiteren Verlauf die neuen Kabel aber nicht mehr mit in den senkrechten Kabelkanal eingeführt werden konnten, wollten sie eine weitere Abdeckung an dem vorhandenen Kabelkanal anbringen. Einer der Monteure befestigte die Schrauben für die weitere Abdeckung mit einem Akkuschrauber und verletzte so unbeabsichtigt die Mantel- und Aderisolierung einer Steigleitung. So löste er einen Störlichtbogen aus und erlitt Verbrennungen an den Händen und Armen. Sowohl die Schraube als auch der BIT-Einsatz des Akkuschraubers verbrannten im Lichtbogen.

Unfallanalyse:
Der verunglückte Monteur hat die Gefahren unterschätzt, die beim Bohren an einem Kabelkanal auftreten können. Eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hatte er nicht durchgeführt. Das zwar gut isolierte und widerstandsfähige Kabel ist Verletzungen durch einen Akkuschrauber nicht gewachsen. Eine vorherige Prüfung hätte ergeben, dass die Steigleitungen mechanisch, z. B. mit einer Metallplatte, hätten geschützt werden müssen.

  • Webcode: 14405613
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