Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft und nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen werden. Hierzu sind Prüfungen, nach Art und Umfang der in den elektrotechnischen Regeln festgelegten Maßnahmen, durchzuführen bzw. zu veranlassen.

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