Biologische Arbeitsstoffe

Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen sind nicht immer risikolos. In vielen Berufsgruppen ist es in der Vergangenheit zu Erkrankungen durch Kontakt mit biologischen Materialien gekommen. Ferner sind allergische Reaktionen bekannt, die z.B. durch Kontakt mit Schimmelpilzen hervorgerufen werden können.

Bei der BG ETEM können biologische Arbeitsstoffe u.a. in folgenden Bereichen vorkommen:

  • Abwasseranlagen
  • Beseitigung von Tierkadavern in Wasserkraftwerken
  • betriebsärztliche Einrichtungen
  • Biogasanlagen
  • Entsorgungswirtschaft
  • Medizintechnik
  • Müllheizkraftwerke
  • Orthopädietechnik
  • Raumlufttechnische Anlagen
  • Restauration von Archivgut
  • Schwimmbäder
  • Tierpräparation
  • Wartung und Instandsetzung von Orgeln
  • Wäschereien
  • wässrige Umlaufsysteme (z. B. KSS)
  • Windkraftanlagen
  • Zahntechnik

Voraussetzung für eine gesundheitliche Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe ist, dass der biologische Arbeitsstoff in den Körper gelangt und über pathogenes Potenzial verfügt. Die Aufnahme beim Menschen erfolgt über den Mund, die Atemwege, die Haut oder die Schleimhäute.

Wesentliche Maßnahmen zur Verhütung von beruflichen Erkrankungen durch biologische Arbeitsstoffe regelt die Biostoffverordnung als staatliche Rechtsvorschrift. Überwiegend handelt es sich in unseren Mitgliedsbetrieben um „nicht gezielte Tätigkeiten“ im Sinne der BioStoffV.

Weitere Informationen zu Biologische Arbeitsstoffe
Vorschriften / Regeln
  • Webcode: 13903561
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