Satzung der BG ETEM

Die 14. Änderung zur Satzung der BG ETEM, genehmigt vom Bundesamt für Soziale Sicherung am 29.07.2026, ist am 01.08.2026 in Kraft getreten.

In Abweichung davon sind die Änderungen zu §§ 38 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 3 der Satzung der BG ETEM treten zum 01.01.2027 in Kraft.

Die Satzungsänderung wurde am 03.08.2026 im Bundesanzeiger bekanntgemacht.

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