Gefahrtarif der BG ETEM
Solidarisches Gesamtwerk
Am 1. Januar 2021 tritt ein neuer Gefahrtarif in Kraft. Nicht alle beruflichen Tätigkeiten sind gleich gefährlich. Daher hat der Gesetzgeber den Berufsgenossenschaften aufgegeben, einen Gefahrtarif aufzustellen. Er ist das zentrale Instrument, um die Beiträge dem Unfallrisiko entsprechend abzustufen. Je weniger Kosten für Unfälle und Berufskrankheiten in einem Gewerbezweig anfallen, desto günstiger wird der Beitrag.
Informationen zum Gefahrtarif erhalten Sie im Bereich "Mitgliedschaft/Beitrag".
In unserem Magazin "etem" berichten wir über den Weg zum Gefahrtarif und die Berechnung des BG-Beitrags.
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