Gefahrtarif der BG ETEM

Solidarisches Gesamtwerk

Am 1. Januar 2021 tritt ein neuer Gefahrtarif in Kraft. Nicht alle beruflichen Tätigkeiten sind gleich gefährlich. Daher hat der Gesetzgeber den Berufsgenossenschaften aufgegeben, einen Gefahrtarif aufzustellen. Er ist das zentrale Instrument, um die Beiträge dem Unfallrisiko entsprechend abzustufen. Je weniger Kosten für Unfälle und Berufskrankheiten in einem Gewerbezweig anfallen, desto günstiger wird der Beitrag.

  • Webcode: 20713925
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Neues UV-Meldeverfahren

Broschüre Lohnnachweis DIGITAL

Informationen zum digitalen Lohnnachweises.

Thema "Beitrag und Haftungsablösung"

Erklärvideo "Die Vorteile der Haftungsübernahme für Ihr Unternehmen"

Das Erklärvideo richtet sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer. Es erklärt kurz und anschaulich, was der Begriff der Haftungsübernahme für Unternehmer bedeutet, welche Vorteile sie daraus ziehen und welche Nachteile das Fehlen dieser Absicherung für sie hätte.