Beitragsvorschuss / Beitragseinzug

Alle Mitgliedsbetriebe zahlen einen Vorschuss in Höhe eines Drittels des Vorjahresbeitrags jeweils am 15. Februar und am 15. Mai sowie eine Restzahlung am 15. August. Von Betrieben mit einem Vorjahresbeitrag unter 1.000,00 EUR werden grundsätzlich keine Vorschüsse angefordert, diese bezahlen den Beitrag wie bisher in einer Fälligkeit.

Die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich nach dem Umlageverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung. Das bedeutet, dass Aufwendungen, die im Laufe eines Kalenderjahres angefallen sind, erst nach Ablauf des Kalenderjahres exakt festgestellt werden können. Aus diesem Grund tritt die BG ETEM mit der Finanzierung Ihrer gesetzlichen Aufgaben in Vorleistung. Zur Sicherstellung der Finanzkraft werden daher zwei Beitragsvorschüsse erhoben. Diese betragen jeweils ein Drittel des Bruttobeitrages aus dem Vorjahr. Mitgliedsunternehmen mit einem Bruttobeitrag unter 1.000 Euro im Vorjahr erhalten keinen Vorschussbescheid.

Wie wird der Beitragsvorschuss berechnet?

Die zu zahlenden Vorschüsse sind Vorauszahlungen auf den Beitrag für das Umlagejahr 2023 und werden in voller Höhe mit diesem Beitrag verrechnet. Berechnungsgrundlage für die Höhe der Vorschüsse ist der Gesamtbeitrag des Vorjahres. Folgende Werte werden dabei berücksichtigt:

  • Bruttobetrag des BG-Beitrages für Arbeitnehmer und für die Unternehmerversicherung (d. h. ohne Beitragsnachlass)
  • zuzüglich der Beiträge aus Lastenverteilung nach Neurenten 

Hiervon werden 2/3 als Vorschuss erhoben. Unberücksichtigt bleiben Gutschriften, Forderungen aus Säumniszuschlägen und Zinsen sowie ggf. gewährte Nachlässe auf den BG-Beitrag.

Die Vorschüsse sind jeweils am 15. Februar und am 15. Mai eines Jahres fällig.

  • Webcode: 12695142
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